• Eimsbüttel (Landkreis Eimsbüttel, Hamburg)
Grundbucheinsicht Gewährung

Grundbucheinsicht

Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in das Grundbuch nehmen.

Beschreibung

Sie erhalten im Grundbuch beispielsweise Informationen darüber,
  • wer Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks ist,
  • ob und welche Rechte Dritte an einem Grundstück haben, zum Beispiel Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten oder
  • ob es Vormerkungen oder bestimmte Verfügungsbeschränkungen gibt. Eine Vormerkung sichert einen Anspruch auf Eigentumsübertragung aus einem Kaufvertrag oder einer anderen Abrede.
So können beispielsweise vor dem Kauf eines Grundstücks durch Einsichtnahme in das Grundbuch etwaige Rechte dritter Personen am Eigentum der Verkäuferin oder des Verkäufers ermittelt werden, um zu vermeiden, dass ein Grundstück mit wertmindernden Belastungen übernommen wird, die der Käuferin oder dem Käufer nicht bekannt sind, zum Beispiel einem lebenslangen Wohnrecht eines Dritten. Da für Grundstücksübertragungen jedoch in den meisten Fällen ein Beurkundungserfordernis besteht, erfolgt die Grundbucheinsicht in aller Regel durch die Notarin oder den Notar, die beziehungsweise der mit dem Grundstücksgeschäft betraut ist und Vertragsbeteiligten diesbezüglich unterrichtet.
Wenn Sie nur einmalig oder gelegentlich das Grundbuch einsehen wollen, können Sie die Einsicht beim Grundbuchamt beantragen. Sie können 
  • kostenfrei vor Ort beim Grundbuchamt oder der Grundbucheinsichtsstelle einer Gemeinde Einsicht nehmen, 
  • sich einen Auszug aus dem Grundbuch kostenpflichtig übersenden lassen
  • bei einer Notarin oder einem Notar kostenpflichtig Einsicht nehmen.
Ein direkter Online-Zugang zum Grundbuch besteht für Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich nicht. Behörden, Notarinnen und Notare, Gerichte und öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen oder -ingenieure können unter bestimmten Voraussetzungen einen uneingeschränkten Online-Zugang zum Grundbuch bekommen (uneingeschränktes Abrufverfahren). 
Personen beziehungsweise Stellen, bei denen typischerweise mit einer Vielzahl von Grundbucheinsichten beziehungsweise mit besonderer Eilbedürftigkeit zu rechnen ist, können zum eingeschränkten Abrufverfahren zugelassen werden, bei dem bei jedem Online-Abruf ein berechtigtes Interesse zu versichern ist. Solche Personen oder Stellen können beispielsweise sein:
  • Rechtsanwälte, welche die Zwangsvollstreckung betreiben
  • Versicherungen
  • Banken oder
  • Versorgungsunternehmen

Online-Dienst

Automatisiertes Grundbuchabrufverfahren

ID: S100002_S1000020040000000049

Beschreibung

Zur Teilnahme am automatisierten Grundbuchabrufverfahren ist nach der Registrierung beim HamburgService eine weitere Antragstellung beim Amtsgericht Hamburg erforderlich.
Bitte lesen Sie unbedingt die Informationen auf der Hilfeseite.

Online erledigen

  • Automatisiertes Grundbuchabrufverfahren
    Zur Teilnahme am automatisierten Grundbuchabrufverfahren ist nach der Registrierung beim HamburgService eine weitere Antragstellung beim Amtsgericht Hamburg erforderlich.
    Bitte lesen Sie unbedingt die Informationen auf der Hilfeseite.

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

zuständige Stelle

Amtsgericht Hamburg

Zuständigkeit

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Ansprechpartner

Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Altona

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Altona

Adresse

Hausanschrift

Max-Brauer-Allee 89

22765 Hamburg

S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Barmbek

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Barmbek

Adresse

Hausanschrift

Spohrstraße 6

22083 Hamburg

Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)

Kontaktperson

Weitere Informationen

Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich. Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!

Erläuterung zu Endnummer (Endn:
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

Adresse

Hausanschrift

Ernst-Mantius-Straße 8

21029 Hamburg

S2/RE1/Busse Bergedorf

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9-12 Uhr

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Blankenese

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Blankenese

Adresse

Hausanschrift

Dormienstraße 7

22587 Hamburg

S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9-12 Uhr

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Harburg

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Harburg

Adresse

Hausanschrift

Bleicherweg 1

21073 Hamburg

S3/S5 Harburg Rathaus, Busse 141/241 Seehafenbrücke (Amtsgericht)

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, Mittwoch keine Sprechzeit (Antragsannahme von 9-12 Uhr)

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-St. Georg

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-St. Georg

Adresse

Hausanschrift

Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9-12 Uhr

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

Adresse

Hausanschrift

Schädlerstraße 28

22041 Hamburg

U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

Adresse

Hausanschrift

Caffamacherreihe 20

20355 Hamburg

U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Wichtige Unterlagen, bitte mitbringen:
  • Reisepass oder Personalausweis
  • wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist: Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt (beispielsweise Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers)
  • Per Mail, Fax oder auf dem Postwege zu erfragen, siehe auch unter serviceportal.hamburg.de

Voraussetzungen

Berechtigtes Interesse (beispielsweise Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers)

Rechtsgrundlage(n)

§ 12 Absatz 1 Grundbuchordnung (GBO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__12.html

Rechtsbehelf

Bitte erfragen Sie diese beim zuständigen Gericht.
 

Verfahrensablauf

Wenn Sie nur einmalig Einsicht in das Grundbuch nehmen wollen, können Sie dies beim Grundbuchamt oder einer Notarin oder einem Notar beantragen. Die Form des Antrags (mündlich, schriftlich oder elektronisch per E-Mail) können Sie bei der jeweiligen Stelle erfragen.
Wenn Sie mehrmals Einsicht nehmen wollen, können Sie einen Zugang zum Grundbuch-Portal beantragen. Beachten Sie, dass die zur Verfügung stehenden Abrufverfahren (eingeschränktes beziehungsweise uneingeschränktes) nur bestimmten (staatlichen) Stellen und Personen offenstehen, der einzelnen Bürgerin beziehungsweise dem einzelnen Bürger hingegen nicht. Den Antrag stellen Sie wie folgt:
Öffnen Sie das Grundbuch-Portal im Justizportal des Bundes und der Länder
Wählen Sie das Bundesland aus, in dem sich das Grundstück befindet
Wählen Sie „Zulassung“ und folgen Sie den Anweisungen auf der sich öffnenden Seite, um einen Zugang zum Portal zu erhalten
Sobald Sie die Zugangsdaten haben, klicken Sie erneut auf das entsprechende Bundesland und wählen Sie „Zugang“
Geben Sie Ihre Zugangsdaten ein
Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an
Sie können jetzt:
in ein bestimmtes Grundbuchblatt einsehen,
den Grundbuchinhalt ausdrucken,
nach einem unbekannten Grundbuchblatt anhand von Angaben über Flurstück oder Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer suchen,
feststellen, zu welchem Zeitpunkt die letzte Grundbucheintragung erfolgt ist,
feststellen, ob auf ein konkretes Grundbuchblatt bezogen beim Grundbuchamt noch nicht vollzogene Eintragungsanträge vorliegen

Fristen

Bitte erfragen Sie diese beim zuständigen Gericht.

Bearbeitungsdauer

Bitte erfragen Sie diese beim zuständigen Gericht.
 

Kosten

  • Die Grundbucheinsicht beim Grundbuchamt: gebührenfrei
  • Erteilung eines Ausdrucks aus dem Grundbuch durch das Grundbuchamt: 10,00 EUR 
  • Erteilung eines amtlichen Ausdrucks: 20,00 EUR
  • Abdruck aus dem Grundbuch durch Notarin oder Notar: 10,00 EUR
  • beglaubigter Abdruck: 15,00 EUR zuzüglich Auslagen der Notarin oder des Notars, insbesondere die Abrufgebühr in Höhe: 8,00 EUR (je Grundbuchblatt)
  • Per Mail oder Fax zu erfragen, siehe auch unter serviceportal.hamburg.de
Bei schriftlichen Bestellungen Bezahlung gegen Rechnung möglich. Eine Grundbucheinsicht vor Ort, das heißt in der Geschäftsstelle - am PC - ist gebührenfrei.

Hinweise (Besonderheiten)

Obwohl es sich um ein öffentliches Register handelt, kann man nicht ohne Weiteres Einsicht nehmen. Zum Schutz des Eigentümers darf man nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Einsicht nehmen kann zum Beispiel der Eigentümer des Grundstücks oder ein Gläubiger, der die Zwangsvollstreckung betreiben möchte (Nachweis erforderlich). Als Kaufinteressent sollte man sich vom Eigentümer schriftlich zur Vorlage bei dem Grundbuchamt bestätigen lassen, dass der Eigentümer der Einsichtnahme durch den Kaufinteressenten zustimmt. Wer das Recht auf Einsicht hat, kann auch eine Grundbuchabschrift verlangen (gebührenpflichtig). Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 02.11.2022

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Grundbucheinsicht, Amtsgerichte

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en