Grundbucheinsicht
Beschreibung
- wer Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks ist,
- ob und welche Rechte Dritte an einem Grundstück haben, zum Beispiel Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten oder
- ob es Vormerkungen oder bestimmte Verfügungsbeschränkungen gibt. Eine Vormerkung sichert einen Anspruch auf Eigentumsübertragung aus einem Kaufvertrag oder einer anderen Abrede.
Wenn Sie nur einmalig oder gelegentlich das Grundbuch einsehen wollen, können Sie die Einsicht beim Grundbuchamt beantragen. Sie können
- kostenfrei vor Ort beim Grundbuchamt oder der Grundbucheinsichtsstelle einer Gemeinde Einsicht nehmen,
- sich einen Auszug aus dem Grundbuch kostenpflichtig übersenden lassen
- bei einer Notarin oder einem Notar kostenpflichtig Einsicht nehmen.
Personen beziehungsweise Stellen, bei denen typischerweise mit einer Vielzahl von Grundbucheinsichten beziehungsweise mit besonderer Eilbedürftigkeit zu rechnen ist, können zum eingeschränkten Abrufverfahren zugelassen werden, bei dem bei jedem Online-Abruf ein berechtigtes Interesse zu versichern ist. Solche Personen oder Stellen können beispielsweise sein:
- Rechtsanwälte, welche die Zwangsvollstreckung betreiben
- Versicherungen
- Banken oder
- Versorgungsunternehmen
Online-Dienst
Automatisiertes Grundbuchabrufverfahren
Beschreibung
Bitte lesen Sie unbedingt die Informationen auf der Hilfeseite.
Online erledigen
- Automatisiertes GrundbuchabrufverfahrenZur Teilnahme am automatisierten Grundbuchabrufverfahren ist nach der Registrierung beim HamburgService eine weitere Antragstellung beim Amtsgericht Hamburg erforderlich.
Bitte lesen Sie unbedingt die Informationen auf der Hilfeseite.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Altona
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten
Kontaktperson
Grundbucheinsicht Altona
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)
Kontaktperson
Grundbuch Duvenstedter Brook
Weitere Informationen
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!
Erläuterung zu Endnummer (Endn:
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Kontaktperson
Grundbucheinsicht Bergedorf
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontaktperson
Grundbucheinsicht Blankenese
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, Mittwoch keine Sprechzeit (Antragsannahme von 9-12 Uhr)
Kontaktperson
Grundbucheinsicht Harburg
Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Kontaktperson
Grundbucheinsicht St Georg
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit
Kontaktperson
Grundbucheinsicht Alt-Rahlstedt und Neu-Rahlstedt
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr
Kontaktperson
Grundbucheinsicht
erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist: Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt (beispielsweise Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers)
- Per Mail, Fax oder auf dem Postwege zu erfragen, siehe auch unter serviceportal.hamburg.de
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__12.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Wenn Sie mehrmals Einsicht nehmen wollen, können Sie einen Zugang zum Grundbuch-Portal beantragen. Beachten Sie, dass die zur Verfügung stehenden Abrufverfahren (eingeschränktes beziehungsweise uneingeschränktes) nur bestimmten (staatlichen) Stellen und Personen offenstehen, der einzelnen Bürgerin beziehungsweise dem einzelnen Bürger hingegen nicht. Den Antrag stellen Sie wie folgt:
Öffnen Sie das Grundbuch-Portal im Justizportal des Bundes und der Länder
Wählen Sie das Bundesland aus, in dem sich das Grundstück befindet
Wählen Sie „Zulassung“ und folgen Sie den Anweisungen auf der sich öffnenden Seite, um einen Zugang zum Portal zu erhalten
Sobald Sie die Zugangsdaten haben, klicken Sie erneut auf das entsprechende Bundesland und wählen Sie „Zugang“
Geben Sie Ihre Zugangsdaten ein
Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an
Sie können jetzt:
in ein bestimmtes Grundbuchblatt einsehen,
den Grundbuchinhalt ausdrucken,
nach einem unbekannten Grundbuchblatt anhand von Angaben über Flurstück oder Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer suchen,
feststellen, zu welchem Zeitpunkt die letzte Grundbucheintragung erfolgt ist,
feststellen, ob auf ein konkretes Grundbuchblatt bezogen beim Grundbuchamt noch nicht vollzogene Eintragungsanträge vorliegen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
- Die Grundbucheinsicht beim Grundbuchamt: gebührenfrei
- Erteilung eines Ausdrucks aus dem Grundbuch durch das Grundbuchamt: 10,00 EUR
- Erteilung eines amtlichen Ausdrucks: 20,00 EUR
- Abdruck aus dem Grundbuch durch Notarin oder Notar: 10,00 EUR
- beglaubigter Abdruck: 15,00 EUR zuzüglich Auslagen der Notarin oder des Notars, insbesondere die Abrufgebühr in Höhe: 8,00 EUR (je Grundbuchblatt)
- Per Mail oder Fax zu erfragen, siehe auch unter serviceportal.hamburg.de
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.11.2022
Stichwörter
Grundbucheinsicht, Amtsgerichte