Gehwegüberfahrten HerstellungOnline erledigen

    Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Die Gehwegüberfahrt dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt.

    Beschreibung

    Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt. Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

    Online-Dienst

    Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragen

    ID: S100002_S1000020040000000122

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen und Flächen können für private Zwecke gesperrt oder reserviert werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel für Bauarbeiten, das Aufstellen von Containern oder auch für Außengastronomie. Hier können Sie die gewünschte Sondernutzung beantragen.

    Online erledigen

    • Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragen
      Öffentliche Straßen und Flächen können für private Zwecke gesperrt oder reserviert werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel für Bauarbeiten, das Aufstellen von Containern oder auch für Außengastronomie. Hier können Sie die gewünschte Sondernutzung beantragen.

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Manuelle Formulareingabe
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Hamburg-Mitte

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Wegeaufsicht/ Unterhaltung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Wegeaufsicht/ Unterhaltung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Wegeaufsicht/ Unterhaltung

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Wegeaufsicht/ Unterhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 6

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Bau und Betrieb (Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Bau und Betrieb)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Bau und Betrieb

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Bau und Betrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohe Straße 103

    21073 Hamburg

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Straßen, Mobilität und Gewässer - Straßenunterhaltung und Wegeaufsicht (Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Straßen, Mobilität und Gewässer - Straßenunterhaltung und Wegeaufsicht)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Straßen, Mobilität und Gewässer - Straßenunterhaltung und Wegeaufsicht

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Straßen, Mobilität und Gewässer - Straßenunterhaltung und Wegeaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Jessenstraße 1-3

    22767 Hamburg

    Technisches Rathaus

    S1/S3 Königstraße, Busse 16/112/115 Große Bergstraße oder Goethestraße

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Unterhaltung Straßen (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Unterhaltung Straßen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Unterhaltung Straßen

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Unterhaltung Straßen

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 8-12 Uhr, und nach telefonischer Vereinbarung

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Bergedorf -Interner Service- (Bezirksamt Bergedorf -Interner Service-)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf -Interner Service-

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf -Interner Service-

    Adresse

    Hausanschrift

    Kampweg 4

    21035 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf, Busse 227/235/329/335 Nettelnburger Straße

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 8-12 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Straßenunterhaltung (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Straßenunterhaltung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Straßenunterhaltung

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Straßenunterhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rahlau 75

    22045 Hamburg

    RB81 Busse 27/29/167/567 Tonndorf, Busse 11/29 Kuehnstraße

    Öffnungszeiten

    Di, Do 13.30-15.30 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR131 - Tiefbauerlaubnisse (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR131 - Tiefbauerlaubnisse)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR131 - Tiefbauerlaubnisse

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR131 - Tiefbauerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag
      • Schriftlich
    • Nachweise
      • Maßstabsgerechter Lageplan
      • Auszug Liegenschaftskataster
      • Fotos der Örtlichkeit
      • Flurkarte (optional)

    Voraussetzungen

    • Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
    • Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise Grundstückseigentümerin.
    • Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
    • Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
    • Es gibt durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben

    Rechtsgrundlage(n)

    § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
    www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
    § 7a Fernstraßengesetz (FStrG)
    www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__7a.html
    § 18 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) 
    www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV10P18

     

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Gehwegüberfahrt können Sie schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) beantragen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht. Die Herstellung der Gehwegüberfahrt erfolgt entweder durch die zuständige Stelle oder durch ein zugelassenes Unternehmen. Bis zur Herstellung ist folgender Verfahrensablauf zu beachten:
    • Sie beantragen die Gehwegüberfahrt mit all den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
    • Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
    • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vororttermin organisieren und durchführen.
    • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt herstellen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
    • Auf Basis der Herstellungskosten ist eine Vorauszahlung von Ihnen zu leisten.
    • Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung über die Bezahlung der restlichen Herstellungskosten, abzüglich der geleisteten Vorauszahlung.
     
    Bei Herstellung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle:
    • Für die weitere Durchführung der Arbeiten müssen Sie keine weiteren Schritte vornehmen.
     
    Bei Herstellung der Gehwegüberfahrt durch ein zugelassenes Unternehmen:
    •  Das beauftragte Unternehmen muss eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Maßnahme beantragen.
    • Nach Fertigstellung der Bauarbeiten vereinbaren Sie einen gemeinsamen Abnahmetermin mit der zuständigen Stelle

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Herstellung der Gehwegüberfahrt.
    • Die Antragsbearbeitung: in der Regel zeitnah.
    • Die Herstellung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle: mindestens 3 Monate.

    Kosten

    Kostenart: variabel
    Kostenhöhe (variabel): von 50,00 bis zu 800,00 Euro 
    Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

    Bemerkung: Die Kosten unterteilen sich in Gebühr und Herstellungskosten. Die Gebühr erhebt die zuständige Behörde und ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung. Die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt (gegebenenfalls auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung). Beide Kostenbestandteile müssen durch die antragstellende Person getragen werden.

    Gebühr ab 50 EUR bis 800 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Erfolgt die Beantragung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches ein konzentriertes Baugenehmigungsverfahren nach § 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO) durchgeführt werden soll oder muss, beinhaltet die Baugenehmigung auch die Erlaubnis zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt. Bei Bauvorhaben die im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO geprüft werden, erfolgt die Einholung der wegerechtlichen Erlaubnisse eigenverantwortlich durch die Antragsteller.
    • Die Gehwegüberfahrt darf nicht selbst hergestellt werden zum Beispiel mit Holzbalken, Stahlrampen oder Ähnlichem. Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum und dieser kann strafbar sein.
    • Die Zustimmung zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus zum Beispiel für den Bau einer Garage oder eine Carports.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Bordstein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en