Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Beschreibung
Online-Dienst
Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragen
Beschreibung
Online erledigen
- Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragenÖffentliche Straßen und Flächen können für private Zwecke gesperrt oder reserviert werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel für Bauarbeiten, das Aufstellen von Containern oder auch für Außengastronomie. Hier können Sie die gewünschte Sondernutzung beantragen.
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Manuelle Formulareingabe
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Wegeaufsicht/ Unterhaltung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Wegeaufsicht/ Unterhaltung)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Wegeaufsicht/ Unterhaltung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Kontaktperson
MR23 Tiefbau-Unterhaltung
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-6126
Fax: +49 40 4279-04234
E-Mail: MR@hamburg-nord.hamburg.de
Internet
Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Bau und Betrieb (Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Bau und Betrieb)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Bau und Betrieb
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Internet
Bezirksamt Bergedorf -Interner Service- (Bezirksamt Bergedorf -Interner Service-)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf -Interner Service-
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-12 Uhr
Kontaktperson
Management Öffentlicher Raum (Bergedorf)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2590
Fax: +49 40 427 906-016
Fax: 06016
E-Mail: mr@bergedorf.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR131 - Tiefbauerlaubnisse (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR131 - Tiefbauerlaubnisse)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR131 - Tiefbauerlaubnisse
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Management des öffentlichen Raumes Mitte
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-3478
Fax: +49 40 4279-01364
E-Mail: MR@hamburg-mitte.hamburg.de
Internet
Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Straßen, Mobilität und Gewässer - Straßenunterhaltung und Wegeaufsicht (Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Straßen, Mobilität und Gewässer - Straßenunterhaltung und Wegeaufsicht)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Straßen, Mobilität und Gewässer - Straßenunterhaltung und Wegeaufsicht
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Internet
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Unterhaltung Straßen (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Unterhaltung Straßen)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Unterhaltung Straßen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-12 Uhr, und nach telefonischer Vereinbarung
Kontaktperson
E - MR 2 - Bau u Unterhalt Straßen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3450
Fax: +49 40 427 90-3128
E-Mail: MR@eimsbuettel.hamburg.de
Internet
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Straßenunterhaltung (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Straßenunterhaltung)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Straßenunterhaltung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di, Do 13.30-15.30 Uhr
Kontaktperson
2410 MR23
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-2410
Fax: +49 40 427 90-5942
E-Mail: managementdesoeffentlichenraumes@wandsbek.hamburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Hauptantrag
- Schriftlich
- Nachweise
- Maßstabsgerechter Lageplan
- Auszug Liegenschaftskataster
- Fotos der Örtlichkeit
- Flurkarte (optional)
Voraussetzungen
- Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
- Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise Grundstückseigentümerin.
- Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
- Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
- Es gibt durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben
Rechtsgrundlage(n)
www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
§ 7a Fernstraßengesetz (FStrG)
www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__7a.html
§ 18 Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV10P18
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Gehwegüberfahrt mit all den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
- Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
- Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vororttermin organisieren und durchführen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt herstellen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
- Auf Basis der Herstellungskosten ist eine Vorauszahlung von Ihnen zu leisten.
- Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung über die Bezahlung der restlichen Herstellungskosten, abzüglich der geleisteten Vorauszahlung.
Bei Herstellung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle:
- Für die weitere Durchführung der Arbeiten müssen Sie keine weiteren Schritte vornehmen.
Bei Herstellung der Gehwegüberfahrt durch ein zugelassenes Unternehmen:
- Das beauftragte Unternehmen muss eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Maßnahme beantragen.
- Nach Fertigstellung der Bauarbeiten vereinbaren Sie einen gemeinsamen Abnahmetermin mit der zuständigen Stelle
Fristen
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Herstellung der Gehwegüberfahrt.
- Die Antragsbearbeitung: in der Regel zeitnah.
- Die Herstellung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle: mindestens 3 Monate.
Kosten
Kostenhöhe (variabel): von 50,00 bis zu 800,00 Euro
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
Bemerkung: Die Kosten unterteilen sich in Gebühr und Herstellungskosten. Die Gebühr erhebt die zuständige Behörde und ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung. Die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt (gegebenenfalls auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung). Beide Kostenbestandteile müssen durch die antragstellende Person getragen werden.
Gebühr ab 50 EUR bis 800 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
- Erfolgt die Beantragung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches ein konzentriertes Baugenehmigungsverfahren nach § 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO) durchgeführt werden soll oder muss, beinhaltet die Baugenehmigung auch die Erlaubnis zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt. Bei Bauvorhaben die im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO geprüft werden, erfolgt die Einholung der wegerechtlichen Erlaubnisse eigenverantwortlich durch die Antragsteller.
- Die Gehwegüberfahrt darf nicht selbst hergestellt werden zum Beispiel mit Holzbalken, Stahlrampen oder Ähnlichem. Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum und dieser kann strafbar sein.
- Die Zustimmung zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus zum Beispiel für den Bau einer Garage oder eine Carports.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.06.2022
Stichwörter
Bordstein