Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle Abwicklung

    Einheitlicher Ansprechpartner EU-DLR

    Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden wollen, informieren Sie die einheitlichen Ansprechpartner über rechtliche Anforderungen und helfen Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.

    Beschreibung

    Der Einheitliche Ansprechpartner Hamburg unterstützt Sie bei der Abwicklung von Verfahren und Formalitäten, die Sie in Hamburg für die Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit als Angehöriger der freien Berufe oder im Bereich Handwerk oder Handel benötigen, wie z. B. Anmeldungen oder die Beantragung von erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Stellen.

    Online-Dienst

    Einheitlicher Ansprechpartner

    ID: S100002_S1000020040000000203

    Beschreibung

    Die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners / Anprechpartnerin können alle inländischen und ausländischen Unternehmerinnen und Unternehmer, sowie Gründerinnen und Gründer in Anspruch nehmen.
    Beim Einheitlichen Ansprechpartner / Anprechpartnerin (EA) kann man sich über Tätigkeitsanforderungen informieren und Formalitäten elektronisch abwickeln.

    Online erledigen

    • Einheitlicher Ansprechpartner
      Die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners / Anprechpartnerin können alle inländischen und ausländischen Unternehmerinnen und Unternehmer, sowie Gründerinnen und Gründer in Anspruch nehmen.
      Beim Einheitlichen Ansprechpartner / Anprechpartnerin (EA) kann man sich über Tätigkeitsanforderungen informieren und Formalitäten elektronisch abwickeln.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg - Geschäftsstelle Handelskammer Hamburg (Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg - Geschäftsstelle Handelskammer Hamburg)

    Aktuelles

    Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg - Geschäftsstelle Handelskammer Hamburg

    Beschreibung

    Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg - Geschäftsstelle Handelskammer Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolphsplatz 1

    20457 Hamburg

    U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg - Geschäftsstelle Handwerkskammer Hamburg (Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg - Geschäftsstelle Handwerkskammer Hamburg)

    Aktuelles

    Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg - Geschäftsstelle Handwerkskammer Hamburg

    Beschreibung

    Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg - Geschäftsstelle Handwerkskammer Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenwall 12

    20355 Hamburg

    Busse 112 Handwerkskammer, U3/Busse 16/17/112 St. Pauli, Busse 3/X35 Sievekingplatz

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.

    Hinweis:
    Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.
     

    Voraussetzungen

    Den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:

    • Dienstleister,
    • Unternehmen,
    • Gründende

    aus

    • der Bundesrepublik Deutschland,
    • einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
    • einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
      • Island,
      • Liechtenstein oder
      • Norwegen.
         

    Rechtsgrundlage(n)


    Links:

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Service der einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an den einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
    • Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
    • Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.
       

    Fristen

    • bei der Abwicklung von Verfahren: Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen

    Hinweis:
    Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
     

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bereitstellung von Informationen:
      • auf den Internetportalen: sofort
      • Anfragen per E-Mail: in der Regel bis zu 3 Tage
    • für die Bearbeitungsdauer der Verfahren:
      • Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.
         

    Kosten

    Die Informationsangebote der einheitlichen Ansprechpartner sind in der Regel kostenfrei. Für die Beratung und die Abwicklung von Verwaltungsverfahren über einen einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie in einzelnen Bundesländern Gebühren bezahlen.

    Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen einheitlichen Ansprechpartner.

    Bundesländer ohne EA-Gebühren:

    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hessen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen

    Bundesländer mit EA-Gebühren:

    • Baden-Württemberg
    • Hamburg
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Sachsen

    Hinweis:
    Neben der Bearbeitungsgebühr für den Service der einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie die regulären Gebühren für Ihr Verwaltungsverfahren bezahlen.

    Die Höhe dieser Gebühren hängt vom jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Informationen hierzu finden Sie in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Verwaltungsverfahren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    EA Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en