Einheitlicher Ansprechpartner EU-DLR
Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden wollen, informieren Sie die einheitlichen Ansprechpartner über rechtliche Anforderungen und helfen Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.
Beschreibung
Online-Dienst
Einheitlicher Ansprechpartner
Beschreibung
Beim Einheitlichen Ansprechpartner / Anprechpartnerin (EA) kann man sich über Tätigkeitsanforderungen informieren und Formalitäten elektronisch abwickeln.
Online erledigen
- Einheitlicher AnsprechpartnerDie Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners / Anprechpartnerin können alle inländischen und ausländischen Unternehmerinnen und Unternehmer, sowie Gründerinnen und Gründer in Anspruch nehmen.
Beim Einheitlichen Ansprechpartner / Anprechpartnerin (EA) kann man sich über Tätigkeitsanforderungen informieren und Formalitäten elektronisch abwickeln.
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg - Geschäftsstelle Handelskammer Hamburg (Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg - Geschäftsstelle Handelskammer Hamburg)
Aktuelles
Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg - Geschäftsstelle Handelskammer Hamburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
EA-Handelskammer
Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg - Geschäftsstelle Handwerkskammer Hamburg (Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg - Geschäftsstelle Handwerkskammer Hamburg)
Aktuelles
Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg - Geschäftsstelle Handwerkskammer Hamburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
EA-Handwerkskammer
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.
Hinweis:
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.
Voraussetzungen
Den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:
- Dienstleister,
- Unternehmen,
- Gründende
aus
- der Bundesrepublik Deutschland,
- einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
- einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
- Island,
- Liechtenstein oder
- Norwegen.
Rechtsgrundlage(n)
Links:
- Sprache: de-DE
Beschreibung:
Titel: Artikel 6 Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt
URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32006L0123&from=EN - Sprache: de-DE
Beschreibung:
Titel: Anhang III Nummer 1 Verordnung (EU) 2018/1724 über Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors
URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018R1724 - Sprache: de-DE
Beschreibung:
Titel: §§ 71a bis e Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/BJNR012530976.html#BJNR012530976BJNG001903310
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Service der einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an den einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
- Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
- Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.
Fristen
- bei der Abwicklung von Verfahren: Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen
Hinweis:
Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Bearbeitungsdauer
- für die Bereitstellung von Informationen:
- auf den Internetportalen: sofort
- Anfragen per E-Mail: in der Regel bis zu 3 Tage
- für die Bearbeitungsdauer der Verfahren:
- Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.
- Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.
Kosten
Die Informationsangebote der einheitlichen Ansprechpartner sind in der Regel kostenfrei. Für die Beratung und die Abwicklung von Verwaltungsverfahren über einen einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie in einzelnen Bundesländern Gebühren bezahlen.
Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen einheitlichen Ansprechpartner.
Bundesländer ohne EA-Gebühren:
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Bundesländer mit EA-Gebühren:
- Baden-Württemberg
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Sachsen
Hinweis:
Neben der Bearbeitungsgebühr für den Service der einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie die regulären Gebühren für Ihr Verwaltungsverfahren bezahlen.
Die Höhe dieser Gebühren hängt vom jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Informationen hierzu finden Sie in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Verwaltungsverfahren.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
EA Hamburg