Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedüftiges Waffengewerbe Erteilung
Stellvertretungserlaubnis im Waffengewerbe beantragen
Wenn Sie als Stellvertretung die Aufgaben eines Waffenherstellers oder -händlers beziehungsweise einer Waffenherstellerin oder -händlerin übernehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie als Stellvertretung die Verantwortung für die Aufgaben eines Waffenherstellers oder -händlers beziehungsweise einer Waffenherstellerin oder -händlerin übernehmen möchten, oder die Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle im Waffenherstellungs- oder Waffenhandelsgewerbe übernehmen möchten, benötigen Sie eine besondere Erlaubnis. Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde am Standort des jeweiligen Betriebs einreichen.
Online-Dienst
e-Waffe
Beschreibung
Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.
Online erledigen
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)
Aktuelles
Polizei Hamburg
Beschreibung
Polizei Hamburg
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße
Öffnungszeiten
Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr
Weitere Informationen
Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) in Kopie
- Gegebenenfalls: Aufenthaltserlaubnis mit Berechtigung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Nachweis der Fachkunde
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Gegebenenfalls: Handelsregisterauszug
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Fachkunde
Rechtsgrundlage(n)
§ 12 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
§ 21 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21.html
§ 21a Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21a.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
§ 21 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21.html
§ 21a Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21a.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Erlaubnis und legen dabei die notwendigen Unterlagen vor. Der Antrag kann formlos erfolgen. Sie können den Antrag per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.
Fristen
Die Erlaubnis erlischt, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung begonnen oder 1 Jahr lang nicht ausgeübt wird. Fristverlängerung aus besonderen Gründen möglich.
Bearbeitungsdauer
Bis zu mehreren Monaten
Kosten
25% der Rahmengebühr von 105 EUR - 1.375 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde
Stichwörter
Waffengewerbe, Stellvertretererlaubnis