Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedüftiges Waffengewerbe Erteilung

    Stellvertretungserlaubnis im Waffengewerbe beantragen

    Wenn Sie als Stellvertretung die Aufgaben eines Waffenherstellers oder -händlers beziehungsweise einer Waffenherstellerin oder -händlerin übernehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Stellvertretung die Verantwortung für die Aufgaben eines Waffenherstellers oder -händlers beziehungsweise einer Waffenherstellerin oder -händlerin übernehmen möchten, oder die Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle im Waffenherstellungs- oder Waffenhandelsgewerbe übernehmen möchten, benötigen Sie eine besondere Erlaubnis. Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde am Standort des jeweiligen Betriebs einreichen.

    Online-Dienst

    e-Waffe

    ID: S100002_S1000020040000000253

    Beschreibung

    Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.

    Online erledigen

    • e-Waffe
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    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

    Aktuelles

    Polizei Hamburg

    Beschreibung

    Polizei Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Deich 1

    20097 Hamburg

    S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
    Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
    Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
    Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
    Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
    Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
    Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
    Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
    Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) in Kopie
    • Gegebenenfalls: Aufenthaltserlaubnis mit Berechtigung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit 
    • Nachweis der Fachkunde
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • Gegebenenfalls: Handelsregisterauszug
    Wenn Sie einen Antrag für eine juristische Person stellen, wie zum Beispiel eine GmbH, KG oder OHG, müssen Sie die genannten Nachweise (außer Personalpapiere) sowohl für die juristische Person vorlegen, als auch für jede vertretungsberechtigte natürliche Person, wie zum Beispiel die Geschäftsführung

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit
    • Zuverlässigkeit
    • Persönliche Eignung
    • Fachkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    § 12 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
    § 21 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21.html
    § 21a Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21a.html
    Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
    (GebOWaffR)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Erlaubnis und legen dabei die notwendigen Unterlagen vor. Der Antrag kann formlos erfolgen. Sie können den Antrag per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach. 
    • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.

    Fristen

    Die Erlaubnis erlischt, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung begonnen oder 1 Jahr lang nicht ausgeübt wird. Fristverlängerung aus besonderen Gründen möglich. 

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Monaten

    Kosten

    25% der Rahmengebühr von 105 EUR - 1.375 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Waffengewerbe, Stellvertretererlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en