Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung Erteilung

    Erlaubnis für Waffenherstellung und Waffenhandel beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig mit Schusswaffen oder Munition handeln, oder diese herstellen möchten, müssen Sie vorab eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Schusswaffen oder Munition gewerblich oder selbstständig herstellen, bearbeiten, reparieren oder handeln möchten, benötigen Sie dafür eine spezielle Erlaubnis. Je nach beabsichtigter Tätigkeit benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis oder eine Waffenhandelserlaubnis. Sie müssen die Erlaubnis bei der an Ihrem Betriebssitz zuständigen Behörde beantragen, bevor Sie mir der Ausführung dieser Tätigkeiten beginnen. Die Erlaubnis wird Ihnen möglicherweise nur für bestimmte Arten von Schusswaffen oder Munition erteilt.

    Die Erlaubnis wird ausschließlich für Einzelpersonen (also Einzelunternehmer) erteilt. Falls Sie den Antrag im Namen eines Unternehmens stellen, benötigt die verantwortliche Geschäftsführerin oder der verantwortliche Geschäftsführer oder die persönlich haftende Gesellschafterin oder der Gesellschafter jeweils eine eigene Erlaubnis.

    Falls Sie planen, dass jemand anders die Aufgaben des Waffenherstellungs- oder Waffenhandelsgewerbes übernimmt, beispielsweise eine Vertreterin oder ein Vertreter von Ihnen, oder wenn jemand von Ihnen für die Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, benötigt auch diese Person eine spezielle Erlaubnis, die als "Stellvertretungserlaubnis" bekannt ist. Diese Erlaubnis beantragen Sie ebenfalls bei der am jeweiligen Betriebssitz zuständigen Behörde.

    Online-Dienst

    e-Waffe

    ID: S100002_S1000020040000000253

    Beschreibung

    Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.

    Online erledigen

    • e-Waffe
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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

    Aktuelles

    Polizei Hamburg

    Beschreibung

    Polizei Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Deich 1

    20097 Hamburg

    S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
    Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
    Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
    Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
    Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
    Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
    Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
    Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
    Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) in Kopie
    • Gegebenenfalls: Aufenthaltserlaubnis mit Berechtigung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit 
    • Nachweis der Fachkunde
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • Gegebenenfalls: Handelsregisterauszug
    Wenn Sie den Antrag im Namen einer juristischen Person stellen (zum Beispiel einer GmbH, KG oder OHG), müssen Sie die genannten notwendigen Unterlagen sowohl für juristische Person vorlegen (Ausnahme: Ausweisdokument) als auch für jede vertretungsberechtigte natürliche Person.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit
    • Zuverlässigkeit
    • Persönliche Eignung
    • Fachkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    § 12 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
    § 21 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21.html
    § 21a Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21a.html
    Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
    (GebOWaffR)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Erlaubnis und legen dabei die notwendigen Unterlagen vor. Der Antrag kann formlos erfolgen. Sie können den Antrag per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach. 
    • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.

    Fristen

    Ihre Erlaubnis erlischt, wenn Sie die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung beginnen oder Sie die Tätigkeit 1 Jahr lang nicht ausüben. Diese Frist kann bei Vorliegen besonderer Gründe verlängert werden. Sie müssen die Fristverlängerung beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Monaten

    Kosten

    105,00 EUR - 1.375,00 EUR

    Gebühr ab 105 EUR bis 1375 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en