Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung Erteilung
Erlaubnis für Waffenherstellung und Waffenhandel beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Schusswaffen oder Munition handeln, oder diese herstellen möchten, müssen Sie vorab eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition gewerblich oder selbstständig herstellen, bearbeiten, reparieren oder handeln möchten, benötigen Sie dafür eine spezielle Erlaubnis. Je nach beabsichtigter Tätigkeit benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis oder eine Waffenhandelserlaubnis. Sie müssen die Erlaubnis bei der an Ihrem Betriebssitz zuständigen Behörde beantragen, bevor Sie mir der Ausführung dieser Tätigkeiten beginnen. Die Erlaubnis wird Ihnen möglicherweise nur für bestimmte Arten von Schusswaffen oder Munition erteilt.
Die Erlaubnis wird ausschließlich für Einzelpersonen (also Einzelunternehmer) erteilt. Falls Sie den Antrag im Namen eines Unternehmens stellen, benötigt die verantwortliche Geschäftsführerin oder der verantwortliche Geschäftsführer oder die persönlich haftende Gesellschafterin oder der Gesellschafter jeweils eine eigene Erlaubnis.
Falls Sie planen, dass jemand anders die Aufgaben des Waffenherstellungs- oder Waffenhandelsgewerbes übernimmt, beispielsweise eine Vertreterin oder ein Vertreter von Ihnen, oder wenn jemand von Ihnen für die Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, benötigt auch diese Person eine spezielle Erlaubnis, die als "Stellvertretungserlaubnis" bekannt ist. Diese Erlaubnis beantragen Sie ebenfalls bei der am jeweiligen Betriebssitz zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis wird ausschließlich für Einzelpersonen (also Einzelunternehmer) erteilt. Falls Sie den Antrag im Namen eines Unternehmens stellen, benötigt die verantwortliche Geschäftsführerin oder der verantwortliche Geschäftsführer oder die persönlich haftende Gesellschafterin oder der Gesellschafter jeweils eine eigene Erlaubnis.
Falls Sie planen, dass jemand anders die Aufgaben des Waffenherstellungs- oder Waffenhandelsgewerbes übernimmt, beispielsweise eine Vertreterin oder ein Vertreter von Ihnen, oder wenn jemand von Ihnen für die Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, benötigt auch diese Person eine spezielle Erlaubnis, die als "Stellvertretungserlaubnis" bekannt ist. Diese Erlaubnis beantragen Sie ebenfalls bei der am jeweiligen Betriebssitz zuständigen Behörde.
Online-Dienst
e-Waffe
Beschreibung
Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.
Online erledigen
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)
Aktuelles
Polizei Hamburg
Beschreibung
Polizei Hamburg
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße
Öffnungszeiten
Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr
Weitere Informationen
Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) in Kopie
- Gegebenenfalls: Aufenthaltserlaubnis mit Berechtigung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Nachweis der Fachkunde
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Gegebenenfalls: Handelsregisterauszug
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Fachkunde
Rechtsgrundlage(n)
§ 12 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
§ 21 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21.html
§ 21a Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21a.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
§ 21 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21.html
§ 21a Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21a.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Erlaubnis und legen dabei die notwendigen Unterlagen vor. Der Antrag kann formlos erfolgen. Sie können den Antrag per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.
Fristen
Ihre Erlaubnis erlischt, wenn Sie die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung beginnen oder Sie die Tätigkeit 1 Jahr lang nicht ausüben. Diese Frist kann bei Vorliegen besonderer Gründe verlängert werden. Sie müssen die Fristverlängerung beantragen.
Bearbeitungsdauer
Bis zu mehreren Monaten
Kosten
105,00 EUR - 1.375,00 EUR
Gebühr ab 105 EUR bis 1375 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde