Versickerung von Niederschlagswasser - erlaubnisfrei
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Beschreibung
Die Erlaubnisfreiheit zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken, regelt die Niederschlagswasser-Versickerungsverordnung vom 23. Dezember 2003. Danach entfällt die nach dem Wasserhaushaltsgesetz notwendige wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken, sofern die Bedingungen dazu eingehalten werden.
Online-Dienst
Versickerung Niederschlagswasser - erlaubnisfrei
Beschreibung
Die Versickerung von Niederschlagswasser ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen nur anzeigepflichtig (siehe Niederschlagswasserversickerungsverordnung). Mit diesem Onlinedienst können Sie diese kostenfreie Anzeige schnell und einfach durchführen.
Online erledigen
- Versickerung Niederschlagswasser - erlaubnisfreiDie Versickerung von Niederschlagswasser ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen nur anzeigepflichtig (siehe Niederschlagswasserversickerungsverordnung). Mit diesem Onlinedienst können Sie diese kostenfreie Anzeige schnell und einfach durchführen.
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zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Frau Claudia Holl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 40-5238
Fax: +49 40 427 31-0752
Fax: 40668
E-Mail: claudia.holl@bukea.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
Pläne, Beschreibungen und Nachweise über das geplante Vorhaben.
Beachten Sie die Hinweise im Online-Meldeverfahren oder im Formular.
Beachten Sie die Hinweise im Online-Meldeverfahren oder im Formular.
Voraussetzungen
- Nicht mehr als 250 m² befestigte Fläche sind an die Entwässerungsanlage angeschlossen.
- Die Versickerung innerhalb von Wasserschutzgebieten erfolgt oberflächennah über Sickermulden oder ähnliches.
- Die Versickerung erfolgt außerhalb von Altlast- und Altlastverdachtsflächen.
- Die Anforderungen an die schadlose Versickerung aus der Verordnung werden eingehalten.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 8 und 9 Abs. 1 Nummer 4 und § 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes-WHG
entsprechend § 85 Abs. 1 des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG).
entsprechend § 85 Abs. 1 des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG).
Verfahrensablauf
Sie melden Ihre Absicht Niederschlagswasser auf Ihrem Wohngrundstück zu versichern online oder per Schriftverkehr.
Bearbeitungsdauer
für Sie ca. 10 Minuten
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.01.2020
Stichwörter
Niederschlagswasser