Errichtung von Luftfahrthindernissen Genehmigung
Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen
Sie müssen in Flughafen- bzw. Flugplatznähe Kräne, Windenergieanlagen, Skybeamer und andere potenzielle Hindernisse genehmigen lassen. Unternehmen und Bürger können sich in der Abteilung Luftverkehr informieren und die erforderlichen Genehmigungen beantragen.
Beschreibung
Sie beabsichtigen, in Hamburg bzw. in Norderstedt einen Kran einzusetzen und sind nicht sicher, ob Sie hierfür eine Genehmigung benötigen? Hier können Sie online prüfen, ob eine Genehmigungspflicht besteht und können den entsprechenden Antrag auch gleich online stellen.
Online-Dienst
Kran im Flughafen-Bereich aufstellen
Beschreibung
Kräne und andere Baugeräte können den Luftverkehr am Flughafen Fuhlsbüttel und am Sonderlandeplatz Finkenwerder behindern. Ab einer bestimmten Höhe ist eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde Hamburg nötig.
Online erledigen
- Kran im Flughafen-Bereich aufstellenKräne und andere Baugeräte können den Luftverkehr am Flughafen Fuhlsbüttel und am Sonderlandeplatz Finkenwerder behindern. Ab einer bestimmten Höhe ist eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde Hamburg nötig.
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zuständige Stelle
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Ansprechpartner
Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht (Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht)
Aktuelles
Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht
Beschreibung
Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht
Adresse
Hausanschrift
S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin
Kontaktperson
Kranantraege
erforderliche Unterlagen
Nutzen Sie für Kräne gerne unseren Online-Dienst und stellen Sie Ihren Antrag einfach digital. Bei Skybeamern und anderen potenziellen Hindernissen ist ein formloser Antrag mit folgenden Inhalten einzureichen:
- Genaue Angabe des Aufstellorts (Straße, Hausnummer und wenn möglich Koordinaten)
- Einsatzzeitraum (Tag und Uhrzeit)
- Höhe des Hindernisses über Grund
- Verantwortlicher Aufsteller
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
§§12, 14, 15 und 17 LuftVG
Bezeichnung: § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__12.html
Bezeichnung: § 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__15.html
Bezeichnung: § 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__17.html
Bezeichnung: § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__18a.html
Bezeichnung: § 31 Absatz 2 Nummer 7 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__31.html
Bezeichnung: § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__12.html
Bezeichnung: § 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__15.html
Bezeichnung: § 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__17.html
Bezeichnung: § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__18a.html
Bezeichnung: § 31 Absatz 2 Nummer 7 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__31.html
Rechtsbehelf
Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist
Verfahrensablauf
Nach rechtzeitigem Eingang des Antrages (mindestens 2 Wochen vor der Aufstellung) wird der Vorgang gemäß § 31 LuftVG an die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) sowie an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) weitergegeben. Sobald die gutachterlichen Stellungnahmen vorliegen und keine Bedenken bestehen, wird die luftrechtliche Genehmigung erteilt. Eine fristgerechte Genehmigung kann nur dann gewährleistet werden, wenn der Antrag hier rechtzeitig eingeht.
Fristen
Mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten/vor Aufstellung des Hindernisses
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Kosten
Die regulären Gebühren für die Genehmigung beginnen bei 100,00 Euro gem. Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) zuzüglich der Gebühr der DFS für die gutachtliche Stellungnahme. Die Höhe der Gebühr der DFS kann nicht genau angegeben werden. Die Gebühren ergeben sich aus der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV).
Hinweise (Besonderheiten)
Genehmigung für die Errichtung von Luftfahrthindernissen (z.B. Baukräne, Mobilfunkmasten, hohe Gebäude etc.)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Luftsicherheit am 24.01.2023
Stichwörter
Luftfahrthindernisse