Errichtung von Luftfahrthindernissen Genehmigung

    Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen

    Sie müssen in Flughafen- bzw. Flugplatznähe Kräne, Windenergieanlagen, Skybeamer und andere potenzielle Hindernisse genehmigen lassen. Unternehmen und Bürger können sich in der Abteilung Luftverkehr informieren und die erforderlichen Genehmigungen beantragen.

    Beschreibung

    Sie beabsichtigen, in Hamburg bzw. in Norderstedt einen Kran einzusetzen und sind nicht sicher, ob Sie hierfür eine Genehmigung benötigen? Hier können Sie online prüfen, ob eine Genehmigungspflicht besteht und können den entsprechenden Antrag auch gleich online stellen.

    Online-Dienst

    Kran im Flughafen-Bereich aufstellen

    ID: S100002_S1000020040000000073

    Beschreibung

    Kräne und andere Baugeräte können den Luftverkehr am Flughafen Fuhlsbüttel und am Sonderlandeplatz Finkenwerder behindern. Ab einer bestimmten Höhe ist eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde Hamburg nötig.

    Online erledigen

    • Kran im Flughafen-Bereich aufstellen
      Kräne und andere Baugeräte können den Luftverkehr am Flughafen Fuhlsbüttel und am Sonderlandeplatz Finkenwerder behindern. Ab einer bestimmten Höhe ist eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde Hamburg nötig.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht (Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht)

    Aktuelles

    Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht

    Beschreibung

    Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Nutzen Sie für Kräne gerne unseren Online-Dienst und stellen Sie Ihren Antrag einfach digital. Bei Skybeamern und anderen potenziellen Hindernissen ist ein formloser Antrag mit folgenden Inhalten einzureichen:
    • Genaue Angabe des Aufstellorts (Straße, Hausnummer und wenn möglich Koordinaten)
    • Einsatzzeitraum (Tag und Uhrzeit)
    • Höhe des Hindernisses über Grund
    • Verantwortlicher Aufsteller

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    §§12, 14, 15 und 17 LuftVG
    Bezeichnung: § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__12.html

    Bezeichnung: § 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__15.html

    Bezeichnung: § 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__17.html

    Bezeichnung: § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__18a.html

    Bezeichnung: § 31 Absatz 2 Nummer 7 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__31.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist
     

    Verfahrensablauf

    Nach rechtzeitigem Eingang des Antrages (mindestens 2 Wochen vor der Aufstellung) wird der Vorgang gemäß § 31 LuftVG an die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) sowie an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) weitergegeben. Sobald die gutachterlichen Stellungnahmen vorliegen und keine Bedenken bestehen, wird die luftrechtliche Genehmigung erteilt. Eine fristgerechte Genehmigung kann nur dann gewährleistet werden, wenn der Antrag hier rechtzeitig eingeht.

    Fristen

    Mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten/vor Aufstellung des Hindernisses

    Bearbeitungsdauer

    14 Tage

    Kosten

    Die regulären Gebühren für die Genehmigung beginnen bei 100,00 Euro gem. Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) zuzüglich der Gebühr der DFS für die gutachtliche Stellungnahme. Die Höhe der Gebühr der DFS kann nicht genau angegeben werden. Die Gebühren ergeben sich aus der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Genehmigung für die Errichtung von Luftfahrthindernissen (z.B. Baukräne, Mobilfunkmasten, hohe Gebäude etc.)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Luftsicherheit am 24.01.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Luftfahrthindernisse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en