Kampfmittelbelastung Auskunft
Kampfmittelbelastung Auskunft einholen
Bevor Sie in den Baugrund eingreifen, müssen Sie eine Auskunft darüber einholen, ob für den betroffenen Baubereich ein Verdacht auf Kampfmittel besteht .
Beschreibung
Noch immer befinden sich Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg im Boden und stellen eine Gefahr dar, insbesondere wenn der Boden bearbeitet wird. Wenn Sie in den Baugrund eingreifen möchten, sind Sie daher verpflichtet, mögliche Gefahren für sich und andere zu vermeiden. Dazu müssen Sie bei der zuständigen Stelle klären, ob im Bereich Ihres Bauvorhabens ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel besteht. Sie haben dabei folgende Möglichkeiten:
- Sie beantragen eine Gefahrenerkundung. Dabei wertet die zuständige Stelle relevante Luftbilder aus dem Zweiten Weltkrieg und weitere historische Quellen aus und lässt Ihnen anschließend eine Stellungnahme zum Kampfmittelverdacht zukommen.
- Sie beantragen eine Prüfung des Verdachtsflächenkatasters. Diese Option eignet sich nur für planerische Zwecke. Die zuständige Stelle nimmt keine neue Auswertung vor, sondern stellt Ihnen lediglich vorhandene Informationen bereit. Diese Daten sind meist nicht flächendeckend oder vollständig. Für nicht gekennzeichnete Bereiche gilt die Kampfmittelfrage als ungeklärt. Bevor Sie Arbeiten in diesen Bereichen durchführen können, müssen Sie noch eine Gefahrenerkundung beantragen.
Online-Dienst
Kampfmittelbelastung: Neue Informationen abfragen
Beschreibung
Prüfen Sie hier, ob es zu Ihrer Stellungnahme zu einem bereits abgeschlossenen Antrag auf Gefahrenerkundung/ Luftbildauswertung neue Informationen gibt, die ggf. einen neuen Antrag notwendig machen. Starten Sie diese Abfrage unmittelbar vor Beginn baulicher Maßnahmen.
Online erledigen
- Kampfmittelbelastung: Neue Informationen abfragenPrüfen Sie hier, ob es zu Ihrer Stellungnahme zu einem bereits abgeschlossenen Antrag auf Gefahrenerkundung/ Luftbildauswertung neue Informationen gibt, die ggf. einen neuen Antrag notwendig machen. Starten Sie diese Abfrage unmittelbar vor Beginn baulicher Maßnahmen.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht)
Aktuelles
Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht
Beschreibung
Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9-16, Mi-Do 8.30-12.30, 14-16 Uhr
Kontaktperson
Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 51-4115
Fax: +49 40 4279 51029
E-Mail: GEKV@feuerwehr.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
- Liegenschaftskarte oder Lageplan mit gekennzeichneter Antragsfläche
- Eigentumsnachweis für das betroffene Grundstück (Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Grundbuch oder Kaufvertrag)
- Falls Sie nicht Grundstückseigentümerin beziehungsweise Grundstückseigentümer sind: Vollmacht
Voraussetzungen
- Sie beabsichtigen, Eingriffe in den Baugrund vorzunehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (KampfmittelVO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KampfmVHA2005V1P1
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KampfmVHA2005V1P1
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und lässt Ihnen die angefragten Informationen zukommen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
- Prüfung des Verdachtsflächenkatasters: bis zu mehrere Tage
- Gefahrenerkundung / Luftbildauswertung: circa 4 Wochen (die aktuelle Laufzeit können Sie dem Internetauftritt der zuständigen Stelle entnehmen, beachten Sie hierzu die Rubrik "Links")
- Nutzung des Onlinedienstes: sofort
Kosten
Die Kosten variieren entsprechend des zeitlichen Aufwands.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können auch eine systematische Suche nach Kampfmitteln (Sondierung) in Auftrag geben, um den Baugrund gezielt auf mögliche Gefahren zu untersuchen. Diese Sondierung darf nur von geeigneten Unternehmen durchgeführt werden. Eine Auflistung geeigneter Unternehmen in Hamburg finden Sie in der Rubrik „Links“.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Feuerwehr Leitungsstab am 03.02.2025
Stichwörter
Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht