Kampfmittelbelastung Auskunft

    Kampfmittelbelastung Auskunft einholen

    Bevor Sie in den Baugrund eingreifen, müssen Sie eine Auskunft darüber einholen, ob für den betroffenen Baubereich ein Verdacht auf Kampfmittel besteht .

    Beschreibung

    Noch immer befinden sich Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg im Boden und stellen eine Gefahr dar, insbesondere wenn der Boden bearbeitet wird. Wenn Sie in den Baugrund eingreifen möchten, sind Sie daher verpflichtet, mögliche Gefahren für sich und andere zu vermeiden. Dazu müssen Sie bei der zuständigen Stelle klären, ob im Bereich Ihres Bauvorhabens ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel besteht. Sie haben dabei folgende Möglichkeiten: 
    1. Sie beantragen eine Gefahrenerkundung. Dabei wertet die zuständige Stelle relevante Luftbilder aus dem Zweiten Weltkrieg und weitere historische Quellen aus und lässt Ihnen anschließend eine Stellungnahme zum Kampfmittelverdacht zukommen. 
    2. Sie beantragen eine Prüfung des Verdachtsflächenkatasters. Diese Option eignet sich nur für planerische Zwecke. Die zuständige Stelle nimmt keine neue Auswertung vor, sondern stellt Ihnen lediglich vorhandene Informationen bereit. Diese Daten sind meist nicht flächendeckend oder vollständig. Für nicht gekennzeichnete Bereiche gilt die Kampfmittelfrage als ungeklärt. Bevor Sie Arbeiten in diesen Bereichen durchführen können, müssen Sie noch eine Gefahrenerkundung beantragen. 
    Die Auskünfte der zuständigen Stelle zur Kampfmittelbelastung basieren stets auf dem aktuellen Kenntnisstand. Wenn Sie bereits eine ältere Gefahrenerkundung oder Luftbildauswertung besitzen, können Sie über den Onlinedienst prüfen, ob neue Erkenntnisse zu einer veränderten Einstufung führen.

    Online-Dienst

    Kampfmittelbelastung: Neue Informationen abfragen

    ID: S100002_S1000020040000000263

    Beschreibung

    Prüfen Sie hier, ob es zu Ihrer Stellungnahme zu einem bereits abgeschlossenen Antrag auf Gefahrenerkundung/ Luftbildauswertung neue Informationen gibt, die ggf. einen neuen Antrag notwendig machen. Starten Sie diese Abfrage unmittelbar vor Beginn baulicher Maßnahmen.

    Online erledigen

    • Kampfmittelbelastung: Neue Informationen abfragen
      Prüfen Sie hier, ob es zu Ihrer Stellungnahme zu einem bereits abgeschlossenen Antrag auf Gefahrenerkundung/ Luftbildauswertung neue Informationen gibt, die ggf. einen neuen Antrag notwendig machen. Starten Sie diese Abfrage unmittelbar vor Beginn baulicher Maßnahmen.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht)

    Aktuelles

    Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht

    Beschreibung

    Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht

    Adresse

    Hausanschrift

    Billhorner Deich 96

    20539 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Mo 9-16, Mi-Do 8.30-12.30, 14-16 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Liegenschaftskarte oder Lageplan mit gekennzeichneter Antragsfläche
    • Eigentumsnachweis für das betroffene Grundstück (Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Grundbuch oder Kaufvertrag)
    • Falls Sie nicht Grundstückseigentümerin beziehungsweise  Grundstückseigentümer sind: Vollmacht

    Voraussetzungen

    • Sie beabsichtigen, Eingriffe in den Baugrund vorzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (KampfmittelVO)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KampfmVHA2005V1P1

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und lässt Ihnen die angefragten Informationen zukommen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    • Prüfung des Verdachtsflächenkatasters: bis zu mehrere Tage
    • Gefahrenerkundung / Luftbildauswertung:  circa 4 Wochen (die aktuelle Laufzeit können Sie dem Internetauftritt der zuständigen Stelle entnehmen, beachten Sie hierzu die Rubrik "Links")
    • Nutzung des Onlinedienstes: sofort
    In Härte- oder Notfällen können Sie eine schnellere Bearbeitung beantragen.

    Kosten

    Die Kosten variieren entsprechend des zeitlichen Aufwands.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können auch eine systematische Suche nach Kampfmitteln (Sondierung) in Auftrag geben, um den Baugrund gezielt auf mögliche Gefahren zu untersuchen. Diese Sondierung darf nur von geeigneten Unternehmen durchgeführt werden. Eine Auflistung geeigneter Unternehmen in Hamburg finden Sie in der Rubrik „Links“.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Feuerwehr Leitungsstab am 03.02.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en