Ausbildungsförderung Bewilligung

    Bewilligung für BAföG erhalten

    Sie können für Ihre Schul- bzw. Hochschulausbildung finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Sie entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Diese Unterstützung wird BAföG genannt.

    Beschreibung

    Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
    Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung (Bedarf). Welcher Bedarf Ihnen zusteht ist abhängig von der Ausbildung, die Sie besuchen (werden). Dieser Bedarf kann gekürzt werden, wenn Ihr Einkommen oder Vermögen, sowie das Einkommen Ihrer Eltern oder Ihres Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin oder Ihres eingetragenen Lebenspartners bzw. Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin die Freibeträge übersteigt. Der Bedarf und die Berechnung der Ausbildungsförderung gehen aus dem BAföG-Bescheid hervor.

    Online-Dienst

    BAföG Digital

    ID: S100002_S1000020040000000081

    Beschreibung


    Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.

    Online erledigen

    • BAföG Digital

      Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Ansprechpartner

    Sonstige (Sonstige)

    Aktuelles

    Sonstige

    Beschreibung

    Sonstige

    Adresse

    Hausanschrift

    siehe oben

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    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ausdruckbar vor. Eine Online-Antragstellung ist möglich

    Voraussetzungen

    Allgemeine Voraussetzungen:
    • deutsche Staatsbürgerschaft
    • ausländische Staatsbürgerschaft je nach Aufenthaltsstatus
    • Sie sind maximal 29 Jahre alt
    • Es handelt sich um eine Ausbildung, die nach dem BAföG gefördert werden kann (keine betriebliche Ausbildung).
    • Ihre Leistungen als studierende Person lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen werden.
    Je nach Art der Ausbildungsförderung kann es weitere Voraussetzungen geben.
    Eine Erkundigung nach Ausnahmen von den Grundvoraussetzungen ist dabei immer zu empfehlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html

    § 7 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__7.html

    § 50 Absatz III Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__50.html
     

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren

    Verfahrensablauf

    Onlineantrag:
    • Wenn Sie BAföG online beantragen möchten, können Sie dies mithilfe der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder europäischen eID tun.
    • Wenn sie keine eID haben, können Sie ihre Antragsdaten dennoch elektronisch übermitteln. Sie müssen für eine rechtsgültige Antragsstellung den Antrag jedoch ausdrucken und unterschrieben per Post oder als Upload an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung schicken.
    Antrag in Papierform:
    • Gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen.
    • Die Formblätter müssen ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden.
    • Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu.
    • Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare mit den Nachweisen direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
    Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese bei Ihnen nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und Ihnen die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.

    Fristen

    BAföG wird erst ab dem Antragsmonat, in dem der Antrag beim zuständigen Amt eingeht, frühestens mit Beginn der Ausbildung, gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von Ihren individuellen Lebensverhältnissen und Ihrer Mitwirkung bei der Leistungserstellung ab

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BAföG FV FL am 22.11.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    BAföG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en