Erhebung der Viehbestände Auskunft

    Anzeige einer Tierhaltung nach der Viehverkehrsverordnung

    Wenn Sie Bienenvölker, Einhufer, Laufvögel, Gehege Wild, Kameliden oder sonstige Klauentiere halten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

    Beschreibung

    Die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln, Gehegewild, Kameliden und sonstigen Klauentieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Die Haltung dieser Tiere müssen Sie unabhängig von der Größe des Bestandes spätestens bei Beginn der Haltung anzeigen. 
    Die Haltung eines oder mehrer Bienenvölker müssen Sie ebenfalls der zuständigen Stelle umgehend anzeigen. 
    Auch eine Hobbyhaltung dieser Tierarten müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
     

    Online-Dienst

    Tierhaltung in Hamburg melden

    ID: S100002_S1000020040000000033

    Beschreibung

    Für die Haltung von Bienen, Einhufern, Klauentieren und Geflügel in Hamburg gelten besondere Informationspflichten.
    Mit dem Online-Dienst können Tierhaltende:
    • sich und ihren Bestand registrieren
    • Änderungen mitteilen
    • die jährliche Tierbestandsmeldung zum Stichtag (01.03.) übermitteln.

    Online erledigen

    • Tierhaltung in Hamburg melden
      Für die Haltung von Bienen, Einhufern, Klauentieren und Geflügel in Hamburg gelten besondere Informationspflichten.
      Mit dem Online-Dienst können Tierhaltende:
      • sich und ihren Bestand registrieren
      • Änderungen mitteilen
      • die jährliche Tierbestandsmeldung zum Stichtag (01.03.) übermitteln.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Machen Sie in Ihrer Anzeige folgende Angaben: 
    • Namen
    • Anschrift 
    • Tierart
    • Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere
    • Nutzungsart (zum Beispiel Zucht, Mast, Hobby)
    • Ort der Tierhaltung

    Voraussetzungen

    Sie müssen jede Haltung der genannten Tiere in Hamburg anzeigen Es gibt keine Ausnahmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Tierhaltung und nicht nach dem Wohnort. Hamburger, die Ihre Tiere nicht in Hamburg halten, könne diese auch nicht in Hamburg registrieren lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Senden Sie die Anzeige mittels Online-Dienst oder Meldeformular an die zuständige Behörde.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Unterlagen
    • Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
    • Die zuständige Behörde nimmt die Registrierung Ihrer Tierhaltung vor. Sie vergibt dafür eine Registernummer
    • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Registrierung. Die Registernummer wird Ihnen mitgeteilt.

    Fristen

    Zeigen Sie die Aufnahme der Tierhaltung unverzüglich der zuständigen Behörde an.
    Teilen Sie der zuständigen Behörde Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung ebenfalls unverzüglich mit.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 bis 4 Wochen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sollten Sie Ihre Tierhaltung bisher nicht angezeigt haben, so holen Sie dies bitte unverzüglich nach. Nutzen Sie dazu den Online-Dienst oder das Meldeformular der Stadt Hamuburg.

    Teilen Sie Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich schriftlich mit.

    Zuständig für die Durchführung des Hamburger Gefahrtiergesetzes sind die Amtstierärzte in den Bezirksämtern.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Tierhalterregistrierung am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Hühneranmeldung bei Neukauf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en