Erhebung der Viehbestände Auskunft
Anzeige einer Tierhaltung nach der Viehverkehrsverordnung
Wenn Sie Bienenvölker, Einhufer, Laufvögel, Gehege Wild, Kameliden oder sonstige Klauentiere halten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
Beschreibung
Die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln, Gehegewild, Kameliden und sonstigen Klauentieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Die Haltung dieser Tiere müssen Sie unabhängig von der Größe des Bestandes spätestens bei Beginn der Haltung anzeigen.
Die Haltung eines oder mehrer Bienenvölker müssen Sie ebenfalls der zuständigen Stelle umgehend anzeigen.
Auch eine Hobbyhaltung dieser Tierarten müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
Die Haltung eines oder mehrer Bienenvölker müssen Sie ebenfalls der zuständigen Stelle umgehend anzeigen.
Auch eine Hobbyhaltung dieser Tierarten müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
Online-Dienst
Tierhaltung in Hamburg melden
Beschreibung
Für die Haltung von Bienen, Einhufern, Klauentieren und Geflügel in Hamburg gelten besondere Informationspflichten.
Mit dem Online-Dienst können Tierhaltende:
Mit dem Online-Dienst können Tierhaltende:
- sich und ihren Bestand registrieren
- Änderungen mitteilen
- die jährliche Tierbestandsmeldung zum Stichtag (01.03.) übermitteln.
Online erledigen
- Tierhaltung in Hamburg meldenFür die Haltung von Bienen, Einhufern, Klauentieren und Geflügel in Hamburg gelten besondere Informationspflichten.
Mit dem Online-Dienst können Tierhaltende:- sich und ihren Bestand registrieren
- Änderungen mitteilen
- die jährliche Tierbestandsmeldung zum Stichtag (01.03.) übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
erforderliche Unterlagen
Machen Sie in Ihrer Anzeige folgende Angaben:
- Namen
- Anschrift
- Tierart
- Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere
- Nutzungsart (zum Beispiel Zucht, Mast, Hobby)
- Ort der Tierhaltung
Voraussetzungen
Sie müssen jede Haltung der genannten Tiere in Hamburg anzeigen Es gibt keine Ausnahmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Tierhaltung und nicht nach dem Wohnort. Hamburger, die Ihre Tiere nicht in Hamburg halten, könne diese auch nicht in Hamburg registrieren lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Senden Sie die Anzeige mittels Online-Dienst oder Meldeformular an die zuständige Behörde.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Unterlagen
- Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
- Die zuständige Behörde nimmt die Registrierung Ihrer Tierhaltung vor. Sie vergibt dafür eine Registernummer
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Registrierung. Die Registernummer wird Ihnen mitgeteilt.
Fristen
Zeigen Sie die Aufnahme der Tierhaltung unverzüglich der zuständigen Behörde an.
Teilen Sie der zuständigen Behörde Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung ebenfalls unverzüglich mit.
Teilen Sie der zuständigen Behörde Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung ebenfalls unverzüglich mit.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 bis 4 Wochen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Sollten Sie Ihre Tierhaltung bisher nicht angezeigt haben, so holen Sie dies bitte unverzüglich nach. Nutzen Sie dazu den Online-Dienst oder das Meldeformular der Stadt Hamuburg.
Teilen Sie Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich schriftlich mit.
Zuständig für die Durchführung des Hamburger Gefahrtiergesetzes sind die Amtstierärzte in den Bezirksämtern.
Teilen Sie Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich schriftlich mit.
Zuständig für die Durchführung des Hamburger Gefahrtiergesetzes sind die Amtstierärzte in den Bezirksämtern.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Tierhalterregistrierung am 26.10.2022
Stichwörter
Hühneranmeldung bei Neukauf