Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit Bewilligung
Nachtarbeitsgenehmigungen (Bau)
Mit diesem Online-Dienst können Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim Betrieb von lärmintensiven Maschinen und Geräten auf Baustellen zur Nachtzeit, sowie an Sonn- und Feiertagen stellen.
Beschreibung
Mit diesem Online-Dienst können Sie einen Antrag auf Durchführung gewerblicher Bauarbeiten zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen stellen. Die Behörde prüft, ob der Einsatz lärmintensiver Geräte und Maschinen mit Blick auf § 7 Abs. 1 der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (32. BImSchV) genehmigungsfähig ist.
Online-Dienst
Nachtarbeitsgenehmigung (BSW)
Beschreibung
Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von lärmintensiven Maschinen und Geräten auf Baustellen zur Nachtzeit, sowie an Sonn- und Feiertagen
Online erledigen
- Nachtarbeitsgenehmigung (BSW)Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von lärmintensiven Maschinen und Geräten auf Baustellen zur Nachtzeit, sowie an Sonn- und Feiertagen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ansprechpartner
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik)
Aktuelles
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Beschreibung
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Adresse
Hausanschrift
S3, Hammerbrook
Kontaktperson
Nachtarbeitsgenehmigungen-Bau
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 42840-2696
erforderliche Unterlagen
Im Verlauf der Online-Antragstellung benötigen Sie:
- Ansprechpartner, Telefon fest und mobil sowie die E-Mail-Adresse der ausführenden Firma/Person
- Die Schalldruckpegel dB(A) nach ISO 6394 der einzusetzenden Maschinen und Geräte
- Welche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind
- Eine Immissionsprognose (Eine Berechnungshilfe finden Sie hier: Excel-Sheet)
- Eine Begründung des überwiegenden öffentlichen Interesses für die Durchführung der Arbeiten
Fristen
Beantragung: 2 Wochen vor Maßnahmenbeginn
Bearbeitungsdauer
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung richtet sich nach der Komplexität des Einzelfalles.
Kosten
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 7 (2) der 32. BImSchV ist gebührenpflichtig nach § 1 Absatz 1 der Umweltgebührenordnung (UmwGebO) vom 05.12.1995 (HmbGVBL 1995, S. 365) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Nr. 1.3.24 der Anlage 1 zu der gen. Gebührenordnung.
Bestätigungen (Duldung, Zustimmung, Ablehnung von Nachtarbeit) sind gemäß § 2 Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1986 S. 37) in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. Ziffer 5b der Anlage 1 zum GebG
gebührenpflichtig.
Bestätigungen (Duldung, Zustimmung, Ablehnung von Nachtarbeit) sind gemäß § 2 Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1986 S. 37) in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. Ziffer 5b der Anlage 1 zum GebG
gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Lärmintensive Bauarbeiten sind an Werktagen zw. 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr untersagt und nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Nachtarbeitsgenehmigung am 20.04.2023
Stichwörter
HamburgGateway