Dichtheitsnachweis für Abwasseranlagen einreichen

    Sie müssen die Dichtheit Ihrer Abwasseranlage regelmäßig nachweisen, indem Sie einen Dichtheitsnachweis vorlegen.

    Beschreibung

    Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Grundstücksentwässerungsanlage sind Sie dafür verantwortlich, dass diese dicht ist. Den Dichtheitsnachweis müssen Sie entsprechend der geltenden Fristen erstellen und gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle vorlegen. 

    Bei neu hergestellten Grundstücksentwässerungsanlagen, müssen Sie den Dichtheitsnachweis vor Inbetriebnahme erstellen lassen. Den Dichtheitsnachweis von neuen Anlagen müssen Sie bei der zuständigen Stelle einzureichen.

    Bei bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen, müssen Sie den Dichtheitsnachweis erstellen lassen und aufbewahren. Die zuständige Stelle kann den Dichtheitsnachweis der Bestandsanlage jederzeit von Ihnen einfordern.

    Online-Dienst

    Dichtheitsnachweis für Abwasseranlagen einreichen

    ID: S100002_S1000020040000000320

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Formular "Vordruck P" oder eine andere von einem zertifizierten Fachbetrieb ausgestellte Prüfbescheinigung über die Dichtheit Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage.
    • Ein entwässerungstechnischer Lageplan mit Darstellung der geprüften Grundstücksentwässerungsanlage.
      • Auf dem Lageplan müssen alle geprüften Abwasserleitungen und -anlagen eingezeichnet sein.
      • Der Lageplan wird vom zertifizierten Fachbetrieb erstellt, der Ihre Anlage auf Dichtheit prüft.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer Grundstücksentwässerungsanlage.
    • Ein anerkannter Fachbetrieb hat Ihre Grundstücksentwässerungsanlage geprüft und Ihnen die Dichtheit schriftlich bestätigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 17b Absatz 1 Satz 2 Hamburgisches Abwassergesetz
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV1P17b

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Dichtheitsnachweis bei der zuständigen Stelle ein. Hierfür steht ein Online-Dienst zur Verfügung.
    • Falls Sie den Online-Dienst nutzen, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
    • Die zuständige Stelle prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen.
    • Bei Unklarheiten kommt die zuständige Stelle mit Rückfragen auf Sie zu. Andernfalls wird Ihr Nachweis zu den Akten genommen.

    Fristen

    Für neue Anlagen oder Anlagenteile gilt: Sie müssen die Dichtheit vor der Inbetriebnahme nachweisen. 
    Für Wohngrundstücke gilt: Sie müssen die Dichtheit alle 25 Jahre erneut nachweisen.
    Für Wasserschutzgebiete gilt: Sie müssen die Dichtheit alle 10 Jahre erneut nachweisen.
    Es gelten weitere Fristen. Beachten Sie hierzu die Rubrik "Links".

    Bearbeitungsdauer

    Die Verarbeitung eingereichter Dichtheitsnachweise bei der zuständigen Dienststelle kann mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Die Einreichung des Dichtheitsnachweises bei der zuständigen Stelle ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falls die Leitungen ausschließlich nicht nachteilig verändertes Regenwasser ableiten und nicht an eine Misch- oder Schmutzwasserleitung angeschlossen ist, besteht für diese Leitungen keine Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung - es sei denn, diese Leitungen sind mit bestimmten Anlagen oder einem Löschwasserrückhaltesystem verbunden. Auf Ihre Nachfrage hin kann die zuständige Behörde Sie entsprechend informieren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Dichtheitsnachweise am 20.01.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Wasserschutzgebiete

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en