Eintragung von Baulasten für die Abwasserbeseitigung

    Ist die abwassertechnische Erschließung eines Grundstücks nur über ein anderes Grundstück möglich, so muss die Erschließung mit einer Baulast gesichert werden.

    Beschreibung

    Ein Grundstück darf nach § 4 Hamburgische Bauordnung (HBauO) nur bebaut werden, wenn es erschlossen oder die Erschließung durch eine Baulast gesichert ist. Bebaute Grundstücke sind unmittelbar (ohne Baulast) durch eine eigene unterirdische Leitung oder über ein anderes Grundstück (mit Baulast) durch eine eigene bzw. gemeinsame unterirdische Leitung an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen.

    Online-Dienst

    Baulasten für die Abwasserbeseitigung beantragen

    ID: S100002_S1000020040000000305

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.hamburg.de/baulasten/

    Voraussetzungen

    Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.hamburg.de/baulasten/

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 4 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
    • § 6 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
    • § 79 Hamburgische Bauordnung (HBauO)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie unter: https://www.hamburg.de/baulasten/

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen ca. 4 Wochen. Bei komplexen Fällen kann die Bearbeitung deutlich länger ausfallen.

    Kosten

    Die Gebühren für die Eintragung einer Baulast sind aufwandsabhängig und betragen in der Regel zwischen 300 Euro und 1000 Euro (gemäß Baugebührenordnung).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für allgemeine Baulasten (Zuwegung, Abstandsflächen, etc.) wenden Sie sich bitte an die Bauprüfabteilungen der Bezirke. Fällt die Baulast für die Abwasserbeseitigung mit einer Baulast für die Zuwegung zusammen, sind ebenfalls die Bauprüfabteilungen der Bezirke zuständig. Wird für Ihr Bauvorhaben ein konzentriertes Baugenehmigungsverfahren (nach § 62 Hamburgische Bauordnung) durchgeführt, so wird die Eintragung der Baulast im laufenden Baugenehmigungsverfahren veranlasst.

    Ihr zuständiges Bezirksamt finden Sie unter: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11254942

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kabisch, Nils-Kristof am 08.05.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Baulast

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en