Eintragung von Baulasten für die Abwasserbeseitigung
Ist die abwassertechnische Erschließung eines Grundstücks nur über ein anderes Grundstück möglich, so muss die Erschließung mit einer Baulast gesichert werden.
Beschreibung
Ein Grundstück darf nach § 4 Hamburgische Bauordnung (HBauO) nur bebaut werden, wenn es erschlossen oder die Erschließung durch eine Baulast gesichert ist. Bebaute Grundstücke sind unmittelbar (ohne Baulast) durch eine eigene unterirdische Leitung oder über ein anderes Grundstück (mit Baulast) durch eine eigene bzw. gemeinsame unterirdische Leitung an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen.
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zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
DL Baulasten Abwasserbeseitigung
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 42840-4250
erforderliche Unterlagen
Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.hamburg.de/baulasten/
Voraussetzungen
Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.hamburg.de/baulasten/
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
- § 6 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
- § 79 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Rechtsbehelf
Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie unter: https://www.hamburg.de/baulasten/
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen ca. 4 Wochen. Bei komplexen Fällen kann die Bearbeitung deutlich länger ausfallen.
Kosten
Die Gebühren für die Eintragung einer Baulast sind aufwandsabhängig und betragen in der Regel zwischen 300 Euro und 1000 Euro (gemäß Baugebührenordnung).
Hinweise (Besonderheiten)
Für allgemeine Baulasten (Zuwegung, Abstandsflächen, etc.) wenden Sie sich bitte an die Bauprüfabteilungen der Bezirke. Fällt die Baulast für die Abwasserbeseitigung mit einer Baulast für die Zuwegung zusammen, sind ebenfalls die Bauprüfabteilungen der Bezirke zuständig. Wird für Ihr Bauvorhaben ein konzentriertes Baugenehmigungsverfahren (nach § 62 Hamburgische Bauordnung) durchgeführt, so wird die Eintragung der Baulast im laufenden Baugenehmigungsverfahren veranlasst.
Ihr zuständiges Bezirksamt finden Sie unter: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11254942
Ihr zuständiges Bezirksamt finden Sie unter: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11254942
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kabisch, Nils-Kristof am 08.05.2023
Stichwörter
Baulast