• Hamm (Landkreis Hamm, Hamburg)

Eintragung von Baulasten für die Abwasserbeseitigung

Ist die abwassertechnische Erschließung eines Grundstücks nur über ein anderes Grundstück möglich, so muss die Erschließung mit einer Baulast gesichert werden.

Beschreibung

Ein Grundstück darf nach § 4 Hamburgische Bauordnung (HBauO) nur bebaut werden, wenn es erschlossen oder die Erschließung durch eine Baulast gesichert ist. Bebaute Grundstücke sind unmittelbar (ohne Baulast) durch eine eigene unterirdische Leitung oder über ein anderes Grundstück (mit Baulast) durch eine eigene bzw. gemeinsame unterirdische Leitung an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen.

Online-Dienst

Baulasten für die Abwasserbeseitigung beantragen

ID: S100002_S1000020040000000305

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Sprache

Deutsch

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zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)

Aktuelles

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

Beschreibung

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

Adresse

Hausanschrift

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

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erforderliche Unterlagen

Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.hamburg.de/baulasten/

Voraussetzungen

Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.hamburg.de/baulasten/

Rechtsgrundlage(n)

  • § 4 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
  • § 6 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
  • § 79 Hamburgische Bauordnung (HBauO)

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch erhoben werden.

Verfahrensablauf

Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie unter: https://www.hamburg.de/baulasten/

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen ca. 4 Wochen. Bei komplexen Fällen kann die Bearbeitung deutlich länger ausfallen.

Kosten

Die Gebühren für die Eintragung einer Baulast sind aufwandsabhängig und betragen in der Regel zwischen 300 Euro und 1000 Euro (gemäß Baugebührenordnung).

Hinweise (Besonderheiten)

Für allgemeine Baulasten (Zuwegung, Abstandsflächen, etc.) wenden Sie sich bitte an die Bauprüfabteilungen der Bezirke. Fällt die Baulast für die Abwasserbeseitigung mit einer Baulast für die Zuwegung zusammen, sind ebenfalls die Bauprüfabteilungen der Bezirke zuständig. Wird für Ihr Bauvorhaben ein konzentriertes Baugenehmigungsverfahren (nach § 62 Hamburgische Bauordnung) durchgeführt, so wird die Eintragung der Baulast im laufenden Baugenehmigungsverfahren veranlasst.

Ihr zuständiges Bezirksamt finden Sie unter: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11254942

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Kabisch, Nils-Kristof am 08.05.2023

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Baulast

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en