Approbation als Arzt Erteilung

    Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen

    Wenn Sie in Deutschland den Beruf als Ärztin oder Arzt ausüben möchten, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung (Approbation oder Berufserlaubnis).Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar und berechtigt Sie zur Führung der Bezeichnung Ärztin oder Arzt. Sie müssen die Erteilung einer Approbation bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Online-Dienst

    Berufserlaubnisse, Prüfungen und Approbationen

    ID: S100002_S1000020040000000158

    Beschreibung

    Anmeldung zu Prüfungen, Approbationserteilungen, Berufsanerkennungen- und Erlaubnissen im Gesundheitsbereich

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Di 9-12, Do 13-16 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Di 9-12, Do 13-16

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren
    • Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
    • Geburtsurkunde
    • Bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
    • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis)
    • Ärztliche Bescheinigung, die zum Zeitpunkt der Approbationserteilung nicht älter als drei Monate sein darf. (Ärztliche Bescheinigungen von Familienangehörigen und Lebenspartnern werden nicht anerkannt)
    • Zeugnis über die Ärztliche Prüfung (ist dem Antrag nur beizufügen, wenn die Approbation nicht vor oder zeitnah nach der Ärztlichen Prüfung beantragt wird.)

    Voraussetzungen

    • Sie verfügen über einen erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland.
    • Sie sind gesundheitlich und persönlich geeignet.
    • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 Bundesärzteordnung (BÄO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/b_o/__3.html
    § 39 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__39.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Approbation bei der zuständigen Stelle.
      • Wenn Sie Ihren Abschluss in Deutschland erhalten haben, können Sie die Approbation online beantragen.
      • Wenn Sie Ihren Abschluss im Ausland gemacht haben, beantragen Sie die Approbation schriftlich. 
      • Gegebenenfalls notwendigen Formulare finden Sie unter den weiterführenden Links.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie darüber, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
    • Nach positiver Prüfung erteilt die zuständige Stelle die Approbation und sendet Ihnen die Approbationsurkunde zu.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Variiert je nach Einzelfall.

    Kosten

    170,00 - 340,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe am 22.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Landesprüfungsamt, Approbation Ärzte und Zahnärzte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en