Approbation als Arzt Erteilung

    Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen

    Wer in Deutschland den Beruf als Ärztin oder Arzt ausüben mochte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis.

    Beschreibung

    Wer in Deutschland den Beruf als Ärztin oder Arzt ausüben mochte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung da und berechtigt zur Führung der Bezeichnung als Ärztin oder Arzt.

    Online-Dienst

    Berufserlaubnisse, Prüfungen und Approbationen

    ID: S100002_S1000020040000000158

    Beschreibung

    Anmeldung zu Prüfungen, Approbationserteilungen, Berufsanerkennungen- und Erlaubnissen im Gesundheitsbereich

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Di 9-12, Do 13-16 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Di 9-12, Do 13-16

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren
    • Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
    • Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
    • Identitätsnachweis (bspw. Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis)
    • Ärztliche Bescheinigung, die zum Zeitpunkt der Approbationserteilung nicht älter als drei Monate sein darf. (Ärztliche Bescheinigungen von Familienangehörigen und Lebenspartnern werden nicht anerkannt.)
    • Zeugnis über die Ärztliche Prüfung (ist dem Antrag nur beizufügen, wenn die Approbation nicht vor oder zeitnah nach der Ärztlichen Prüfung beantragt wird.)

    Voraussetzungen

    Die Approbation ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie:
    • über den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland verfügen
    • gesundheitlich und persönlich geeignet sind
    • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen

    Rechtsbehelf

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Studierende, die ihren Abschluss in Deutschland erhalten haben, beantragen die Approbation online. Studierende, die im Ausland ihren Abschluss erhalten haben, beantragen die Approbation schriftlich. Die dafür notwendigen Formulare finden Sie unter den weiterführenden Links. Im weiteren Verfahren werden Sie darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen. Nach Erteilung der Approbation wird Ihnen die Approbationsurkunde zugestellt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    je nach Einzelfall

    Kosten

    EUR 170  - EUR 340

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe am 22.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Landesprüfungsamt, Approbation Ärzte und Zahnärzte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en