Approbation als Arzt Erteilung
Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen
Wer in Deutschland den Beruf als Ärztin oder Arzt ausüben mochte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis.
Beschreibung
Wer in Deutschland den Beruf als Ärztin oder Arzt ausüben mochte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung da und berechtigt zur Führung der Bezeichnung als Ärztin oder Arzt.
Online-Dienst
Berufserlaubnisse, Prüfungen und Approbationen
Beschreibung
Anmeldung zu Prüfungen, Approbationserteilungen, Berufsanerkennungen- und Erlaubnissen im Gesundheitsbereich
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)
Aktuelles
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Beschreibung
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Öffnungszeiten
Mo-Di 9-12, Do 13-16 Uhr
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)
Aktuelles
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
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Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Öffnungszeiten
Mo-Di 9-12, Do 13-16
erforderliche Unterlagen
- Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren
- Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
- Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
- Identitätsnachweis (bspw. Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis)
- Ärztliche Bescheinigung, die zum Zeitpunkt der Approbationserteilung nicht älter als drei Monate sein darf. (Ärztliche Bescheinigungen von Familienangehörigen und Lebenspartnern werden nicht anerkannt.)
- Zeugnis über die Ärztliche Prüfung (ist dem Antrag nur beizufügen, wenn die Approbation nicht vor oder zeitnah nach der Ärztlichen Prüfung beantragt wird.)
Voraussetzungen
Die Approbation ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie:
- über den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland verfügen
- gesundheitlich und persönlich geeignet sind
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erhoben werden.
Verfahrensablauf
Studierende, die ihren Abschluss in Deutschland erhalten haben, beantragen die Approbation online. Studierende, die im Ausland ihren Abschluss erhalten haben, beantragen die Approbation schriftlich. Die dafür notwendigen Formulare finden Sie unter den weiterführenden Links. Im weiteren Verfahren werden Sie darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen. Nach Erteilung der Approbation wird Ihnen die Approbationsurkunde zugestellt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
je nach Einzelfall
Kosten
EUR 170 - EUR 340
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe am 22.08.2024
Stichwörter
Landesprüfungsamt, Approbation Ärzte und Zahnärzte