Internationaler Kulturaustausch

    Professionelle in Hamburg lebende Kulturschaffende und Hamburger Kultureinrichtungen können sich um Förderung ihrer internationalen Vorhaben bewerben.

    Beschreibung

    Das Referat „Internationaler Kulturaustausch“ der Behörde für Kultur und Medien unterstützt künstlerische Projekte im Austausch zwischen Hamburg und dem Ausland, an deren Durchführung ein erhebliches kulturpolitisches Interesse besteht. 
    Die Behörde möchte damit der Hamburger Kultur- und Kreativszene ermöglichen, sich auch international zu präsentieren und zu vernetzen. Unterstützt werden dabei insbesondere Projekte Hamburger Kulturschaffender im Ausland und Projekte internationaler Kulturschaffender in Hamburg.
    Die Behörde fördert im Rahmen der verfügbaren Mittel Projekte im Bereich des internationalen Kulturaustauschs.
    Bewerber können ihre Anträge das gesamte Jahr - jeweils bis zwei Monate vor Projektbeginn -  einreichen. 
    Bevor Sie einen Antrag stellen, ist es sinnvoll, sich telefonisch an die jeweilige Referentin zu wenden und Ihr Projekt oder Ihre Idee vorzustellen. Häufig kann im Vorfeld geklärt werden, ob ein Antrag zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist, und wenn ja, in welcher Form. Nutzen Sie daher die Gelegenheit zum Gespräch! 

    Online-Dienst

    Kulturförderung der Freien und Hansestadt Hamburg

    ID: S100002_S1000020040000000008

    Beschreibung

    Kulturförderung der Freien und Hansestadt Hamburg

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    K 23

    Ansprechpartner

    K 23 (K 23)

    Aktuelles

    K 23

    Beschreibung

    K 23

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohe Bleichen 22

    20354 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Erst einmal Anruf oder Email mit grober formloser Projektdarstellung

    Voraussetzungen

    Antragstellende müssen professionelle in Hamburg lebende Kulturschaffende oder Hamburger Kultureinrichtungen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    -       Anruf im oder Email ans zuständige Referat Internationaler Kulturaustausch mit grober Schilderung Ihres Projektvorhabens, Klärung grundsätzlicher Förderfähigkeit
    -       Bei grundsätzlicher Förderfähigkeit Zusendung einer Projektbeschreibung und einer Finanzkalkulation
    -       Entscheidung über die Förderung durch das Referat
    -       Bei positiver Entscheidung Abwicklung des formellen Antrags (Online-Antrag) und darauffolgenden Zuwendungsbescheids
    -       Rücksendung des Mittelabrufs an das Referat, danach Auszahlung der Mittel
    Im Nachgang zum Projekt Erstellung eines Verwendungsnachweises

    Fristen

    Zwei Monate bevor das geplante Projekt Kosten verursachen wird, soll der Antrag bei dem zuständigen Referat eingegangen sein. Dies kann das ganze Jahr über erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: 4 Wochen bis 8 Wochen
    Kann je nach Projekt variieren

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verweisberatung zu folgenden Themen: Yu Garden Chinesisches Teehaus, Kulturaustausch mit Partnerstädten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en