Petition Prüfung

    Eingabe bei der Bürgerschaft machen

    Sie möchten eine Eingabe machen.

    Beschreibung

    Eine Eingabe ist eine Beschwerde oder eine Bitte. Als Bürgerin beziehungsweise Bürger haben Sie das Recht, sich entweder als Einzelperson oder in einer Gemeinschaft schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. So können Sie unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung geben. Der Eingabenausschuss der Bürgerschaft kümmert sich um diese Anliegen.

    zuständige Stelle

    Bürgerschaftskanzlei

    Ansprechpartner

    Bürgerschaftskanzlei, Eingabendienst, Härtefallkommission, Eingabenbüro (Bürgerschaftskanzlei, Eingabendienst, Härtefallkommission, Eingabenbüro)

    Aktuelles

    Bürgerschaftskanzlei, Eingabendienst, Härtefallkommission, Eingabenbüro

    Beschreibung

    Bürgerschaftskanzlei, Eingabendienst, Härtefallkommission, Eingabenbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schmiedestraße 2

    20095 Hamburg

    U1/U2/U4/S1/S3/Busse X3/4/5/19 Jungfernstieg, U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 8-15, Fr 8-14 Uhr, an Sitzungstagen: 8-16 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Eingaben müssen schriftlich gestellt werden und Absender und Unterschrift enthalten. Sie können auch ein Online-Formular verwenden. E-Mails sind nicht zulässig, weil sie keine Unterschrift enthalten. 

    Voraussetzungen

    Sie müssen die Eingabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorbringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Art. 17 Grundgesetz (GG)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie tragen Ihr Anliegen bei der zuständigen Stelle vor.
      • Schriftlich per Email, Fax oder Briefpost
      • Mündlich in der Bürgersprechstunde
    • Die zuständige Stelle holt Stellungnahmen anderer an Ihrem Anliegen beteiligter Stellen ein.
    • Die zuständige Stelle trifft eine Entscheidung zu Ihrem Anliegen und teilt Ihnen diese mit.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Eingabenausschuss überprüft Bitten an und Beschwerden über staatliche Stellen der Stadt Hamburg. Mit privaten Angelegenheiten befasst sich der Ausschuss nicht; hierfür sind ggf. die Gerichte zuständig. Auf Grund der staatlichen Gewaltenteilung kann der Eingabenausschuss gerichtliche Entscheidungen inhaltlich nicht prüfen. Eine Eingabe in ausländerrechtlichen Angelegenheiten kann von bestimmten Mitgliedern des Eingabenausschusses für eine Befassung in der Härtefallkommission vorgeschlagen werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Petitionen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en