Petition Prüfung
Eingabe bei der Bürgerschaft machen
Sie können sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen staatlichen Stellen und an die Volksvertretung wenden.
Beschreibung
Eine Eingabe ist eine Beschwerde oder eine Bitte. Als Bürgerin beziehungsweise Bürger haben Sie das Recht, sich entweder als Einzelperson oder in einer Gemeinschaft schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. So können Sie unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung geben. Der Eingabenausschuss der Bürgerschaft kümmert sich um diese Anliegen.
Online-Dienst
Online Eingabe einreichen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Bürgerschaftskanzlei
Ansprechpartner
Bürgerschaftskanzlei, Eingabendienst, Härtefallkommission, Eingabenbüro (Bürgerschaftskanzlei, Eingabendienst, Härtefallkommission, Eingabenbüro)
Aktuelles
Bürgerschaftskanzlei, Eingabendienst, Härtefallkommission, Eingabenbüro
Beschreibung
Bürgerschaftskanzlei, Eingabendienst, Härtefallkommission, Eingabenbüro
Adresse
Hausanschrift
U1/U2/U4/S1/S3/Busse X3/4/5/19 Jungfernstieg, U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus
Öffnungszeiten
Mo-Do 8-15, Fr 8-14 Uhr, an Sitzungstagen: 8-16 Uhr
Kontaktperson
Eingabendienste
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Sie müssen die Eingabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorbringen.
Rechtsgrundlage(n)
Art. 17 Grundgesetz (GG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_17.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_17.html
Rechtsbehelf
Klage
Verfahrensablauf
- Sie tragen Ihr Anliegen bei der zuständigen Stelle vor.
- Schriftlich per Online-Formular, Fax oder Briefpost
- Mündlich in der Bürgersprechstunde
- Die zuständige Stelle holt Stellungnahmen anderer an Ihrem Anliegen beteiligter Stellen ein.
- Die zuständige Stelle trifft eine Entscheidung zu Ihrem Anliegen und teilt Ihnen diese mit.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Der Eingabenausschuss überprüft Bitten an und Beschwerden über staatliche Stellen der Stadt Hamburg. Mit privaten Angelegenheiten befasst sich der Ausschuss nicht; hierfür sind gegebenenfalls die Gerichte zuständig. Auf Grund der staatlichen Gewaltenteilung kann der Eingabenausschuss gerichtliche Entscheidungen inhaltlich nicht prüfen. Eine Eingabe in ausländerrechtlichen Angelegenheiten kann von bestimmten Mitgliedern des Eingabenausschusses für eine Befassung in der Härtefallkommission vorgeschlagen werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Petitionen