• Reitbrook (Landkreis Reitbrook, Hamburg)
Schülerbeförderung Erstattung der Kosten für Behinderte und Kranke

Schulweghilfe beantragen

Schülerinnen und Schüler mit einer einer (drohenden) Behinderung können bei vorliegendem Bedarf auf dem Schulweg unterstützt werden, wenn die Sorgeberechtigten diesen nicht selbst sicherstellen können. 

Beschreibung

Es können ausschließlich Leistungen für den Schulweg für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit einer (drohenden) Behinderung mit Wohnsitz und Schulbesuch in Hamburg beantragt werden.

Anträge auf Beförderungen zu Kindertageseinrichtungen sind an das Fachamt für Kindertagesbetreuung im jeweiligen Bezirk zu stellen.

Anträge auf Beförderungen zu Tagesförderstätten sind an das Fachamt für Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek zu richten.

Online-Dienst

Schulweghilfe beantragen

ID: S100002_S1000020040000000214

Beschreibung

Über diesen Online-Dienst können ausschließlich Leistungen für den Schulweg für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit einer (drohenden) Behinderung mit Wohnsitz und Schulbesuch in Hamburg beantragt werden.

Online erledigen

  • Schulweghilfe beantragen
    Über diesen Online-Dienst können ausschließlich Leistungen für den Schulweg für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit einer (drohenden) Behinderung mit Wohnsitz und Schulbesuch in Hamburg beantragt werden.

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Ansprechpartner

Soziale Leistungen (V 242) (Soziale Leistungen (V 242))

Aktuelles

Soziale Leistungen (V 242)

Beschreibung

Soziale Leistungen (V 242)

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 131

22083 Hamburg

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9-15 Uhr

Weitere Informationen

Anfragen grundsätzlicher Art: Morena Pleß, 428 63 3493
ReBBZ, Schule Tegelweg, Schule Kielkamp, Beförderung zu Kitas: Silke Sellner, 428 63 2267
Tagesförderstätten, Schwerpunktschulen der Bezirke Wandsbek und Bergedorf: Manuel Gutierrez Salinas, 428 63 3366
Tagesförderstätten, Schwerpunktschulen der Bezirke Hamburg-Nord, Eimsbüttel: Chantal Schlicker, 428 63 4738
Schule Hirtenweg, Schule Marckmannstraße, Schule Schule Lokstedter Damm und Schule Bekkamp: Torsten Scherwath, 428 63 3458
Schwerpunktschulen der Bezirke Harburg, Hamburg-Mitte und Altona, Schule Elfenwiese, Schule Nymphenweg, Schule Paracelsusstraße, Schule Paracelsusstraße: Nicole Münster, 428 63 3418
Christophorus-Schule, Michael-Schule, berufliche Schulen, Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte (Borgweg): Magnus Amon Richter, 428 63 3430
Schulen in Freier Trägerschaft, Bildungszentrum Hören und Kommunikation (Elbschule), Kurt-Juster-Schule: Anja Blankenburg, 428 63 3885

Rechnungssachbearbeitung: Alle vorgenannten Sachbearbeiter / Sachbearbeiterinnen

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Schulweghilfe erhältlich in der Schule oder online
  • Stellungnahme der Schule
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • ggf. Arbeitszeitbescheinigung
  • Bescheinigungen von Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit oder des Job-Centers
  • ärztliche Bescheinigung sofern der Schulweg nicht mit den Sorgeberechtigten zurückgelegt werden kann

Voraussetzungen

Rechtsgrundlage(n)

§ 99 in Verbindung mit § 112 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sowie Schulweghilfebestimmungen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in den Rechtsbehelfen der Bescheide
  • Klagen vor dem Sozialgericht sind möglich

Verfahrensablauf

Gilt nur für die Schulweghilfe. Antragstellung sowohl in Papierform als auch Online möglich
  • Antragstellung durch Sorgeberechtigte 
  • Abgabe des Antrags in der Schule (gilt für Papieranträge)
  • Stellungnahme der Schule
  • Eingang aller Unterlagen im Sachgebiet Soziale Leistungen
  • Prüfung der Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis und des Beförderungsbedarfs durch die zuständigen Gesundheitsämter bzw. des Beratungszentrums Sehen Hören Bewegen Sprechen
  • Prüfung und Entscheidung bei V 242 der Bedarfsdeckung
  • Bei Vorliegen der Voraussetzung Organisation der Beförderung durch V 242
Antrag auf Beförderung zu Kindertageseinrichtungen ist im jeweiligen Fachamt für Kindertagesbetreuung zu stellen
Antrag auf Beförderung zu Tagesförderstätten ist im Fachamt für Eingliederungshilfe zu stellen

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig. Nach Eingang des Antrags werden Stellungnahmen der Schule und des Gesundheitsamtes eingeholt. Im Anschluss erfolgt die abschließende Bearbeitung. Nachfragen zum Bearbeitungsstand sind an die zuständige Schule zu richten.
In der Regel dauert die Bearbeitung ca. 14 Tage von Antragseingang in der BSB bis zur Organisation der Beförderung.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Schulweghilfe kann nur für behinderte Schülerinnen und Schüler bzw. mit einer drohenden Behinderung bei Vorliegen der Voraussetzungen gewährt werden. 
Vorübergehende Beeinträchtigungen durch z.B. Verletzungen oder anderes können nicht abgedeckt werden.
Antrag auf Beförderung zu Kindertageseinrichtungen ist im jeweiligen Fachamt für Kindertagesbetreuung zu stellen
Antrag auf Beförderung zu Tagesförderstätten ist im Fachamt für Eingliederungshilfe zu stellen
 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Schulweghilfe

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Beförderungsservice

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en