Schülerbeförderung Erstattung der Kosten für Behinderte und Kranke

    Schulweghilfe beantragen

    Schülerinnen und Schüler mit einer einer (drohenden) Behinderung können bei vorliegendem Bedarf auf dem Schulweg unterstützt werden, wenn die Sorgeberechtigten diesen nicht selbst sicherstellen können. 

    Beschreibung

    Es können ausschließlich Leistungen für den Schulweg für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit einer (drohenden) Behinderung mit Wohnsitz und Schulbesuch in Hamburg beantragt werden.

    Anträge auf Beförderungen zu Kindertageseinrichtungen sind an das Fachamt für Kindertagesbetreuung im jeweiligen Bezirk zu stellen.

    Anträge auf Beförderungen zu Tagesförderstätten sind an das Fachamt für Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek zu richten.

    Online-Dienst

    Schulweghilfe beantragen

    ID: S100002_S1000020040000000214

    Beschreibung

    Über diesen Online-Dienst können ausschließlich Leistungen für den Schulweg für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit einer (drohenden) Behinderung mit Wohnsitz und Schulbesuch in Hamburg beantragt werden.

    Online erledigen

    • Schulweghilfe beantragen
      Über diesen Online-Dienst können ausschließlich Leistungen für den Schulweg für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit einer (drohenden) Behinderung mit Wohnsitz und Schulbesuch in Hamburg beantragt werden.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Ansprechpartner

    Soziale Leistungen (V 242) (Soziale Leistungen (V 242))

    Aktuelles

    Soziale Leistungen (V 242)

    Beschreibung

    Soziale Leistungen (V 242)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 131

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-15 Uhr

    Weitere Informationen

    Anfragen grundsätzlicher Art: Morena Pleß, 428 63 3493
    ReBBZ, Schule Tegelweg, Schule Kielkamp, Beförderung zu Kitas: Silke Sellner, 428 63 2267
    Tagesförderstätten, Schwerpunktschulen der Bezirke Wandsbek und Bergedorf: Manuel Gutierrez Salinas, 428 63 3366
    Tagesförderstätten, Schwerpunktschulen der Bezirke Hamburg-Nord, Eimsbüttel: Chantal Schlicker, 428 63 4738
    Schule Hirtenweg, Schule Marckmannstraße, Schule Schule Lokstedter Damm und Schule Bekkamp: Torsten Scherwath, 428 63 3458
    Schwerpunktschulen der Bezirke Harburg, Hamburg-Mitte und Altona, Schule Elfenwiese, Schule Nymphenweg, Schule Paracelsusstraße, Schule Paracelsusstraße: Nicole Münster, 428 63 3418
    Christophorus-Schule, Michael-Schule, berufliche Schulen, Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte (Borgweg): Magnus Amon Richter, 428 63 3430
    Schulen in Freier Trägerschaft, Bildungszentrum Hören und Kommunikation (Elbschule), Kurt-Juster-Schule: Anja Blankenburg, 428 63 3885

    Rechnungssachbearbeitung: Alle vorgenannten Sachbearbeiter / Sachbearbeiterinnen

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Schulweghilfe erhältlich in der Schule oder online
    • Stellungnahme der Schule
    • ggf. Schwerbehindertenausweis
    • ggf. Arbeitszeitbescheinigung
    • Bescheinigungen von Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit oder des Job-Centers
    • ärztliche Bescheinigung sofern der Schulweg nicht mit den Sorgeberechtigten zurückgelegt werden kann

    Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 99 in Verbindung mit § 112 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sowie Schulweghilfebestimmungen

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in den Rechtsbehelfen der Bescheide
    • Klagen vor dem Sozialgericht sind möglich

    Verfahrensablauf

    Gilt nur für die Schulweghilfe. Antragstellung sowohl in Papierform als auch Online möglich
    • Antragstellung durch Sorgeberechtigte 
    • Abgabe des Antrags in der Schule (gilt für Papieranträge)
    • Stellungnahme der Schule
    • Eingang aller Unterlagen im Sachgebiet Soziale Leistungen
    • Prüfung der Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis und des Beförderungsbedarfs durch die zuständigen Gesundheitsämter bzw. des Beratungszentrums Sehen Hören Bewegen Sprechen
    • Prüfung und Entscheidung bei V 242 der Bedarfsdeckung
    • Bei Vorliegen der Voraussetzung Organisation der Beförderung durch V 242
    Antrag auf Beförderung zu Kindertageseinrichtungen ist im jeweiligen Fachamt für Kindertagesbetreuung zu stellen
    Antrag auf Beförderung zu Tagesförderstätten ist im Fachamt für Eingliederungshilfe zu stellen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig. Nach Eingang des Antrags werden Stellungnahmen der Schule und des Gesundheitsamtes eingeholt. Im Anschluss erfolgt die abschließende Bearbeitung. Nachfragen zum Bearbeitungsstand sind an die zuständige Schule zu richten.
    In der Regel dauert die Bearbeitung ca. 14 Tage von Antragseingang in der BSB bis zur Organisation der Beförderung.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schulweghilfe kann nur für behinderte Schülerinnen und Schüler bzw. mit einer drohenden Behinderung bei Vorliegen der Voraussetzungen gewährt werden. 
    Vorübergehende Beeinträchtigungen durch z.B. Verletzungen oder anderes können nicht abgedeckt werden.
    Antrag auf Beförderung zu Kindertageseinrichtungen ist im jeweiligen Fachamt für Kindertagesbetreuung zu stellen
    Antrag auf Beförderung zu Tagesförderstätten ist im Fachamt für Eingliederungshilfe zu stellen
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Schulweghilfe

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Beförderungsservice

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en