Schülerbeförderung Erstattung der Kosten für Behinderte und Kranke
Schulweghilfe beantragen
Schülerinnen und Schüler mit einer einer (drohenden) Behinderung können bei vorliegendem Bedarf auf dem Schulweg unterstützt werden, wenn die Sorgeberechtigten diesen nicht selbst sicherstellen können.
Beschreibung
Es können ausschließlich Leistungen für den Schulweg für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit einer (drohenden) Behinderung mit Wohnsitz und Schulbesuch in Hamburg beantragt werden.
Anträge auf Beförderungen zu Kindertageseinrichtungen sind an das Fachamt für Kindertagesbetreuung im jeweiligen Bezirk zu stellen.
Anträge auf Beförderungen zu Tagesförderstätten sind an das Fachamt für Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek zu richten.
Anträge auf Beförderungen zu Kindertageseinrichtungen sind an das Fachamt für Kindertagesbetreuung im jeweiligen Bezirk zu stellen.
Anträge auf Beförderungen zu Tagesförderstätten sind an das Fachamt für Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek zu richten.
Online-Dienst
Schulweghilfe beantragen
Beschreibung
Über diesen Online-Dienst können ausschließlich Leistungen für den Schulweg für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit einer (drohenden) Behinderung mit Wohnsitz und Schulbesuch in Hamburg beantragt werden.
Online erledigen
- Schulweghilfe beantragenÜber diesen Online-Dienst können ausschließlich Leistungen für den Schulweg für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit einer (drohenden) Behinderung mit Wohnsitz und Schulbesuch in Hamburg beantragt werden.
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zuständige Stelle
Behörde für Schule und Berufsbildung
Ansprechpartner
Soziale Leistungen (V 242) (Soziale Leistungen (V 242))
Aktuelles
Soziale Leistungen (V 242)
Beschreibung
Soziale Leistungen (V 242)
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-15 Uhr
Weitere Informationen
Anfragen grundsätzlicher Art: Morena Pleß, 428 63 3493
ReBBZ, Schule Tegelweg, Schule Kielkamp, Beförderung zu Kitas: Silke Sellner, 428 63 2267
Tagesförderstätten, Schwerpunktschulen der Bezirke Wandsbek und Bergedorf: Manuel Gutierrez Salinas, 428 63 3366
Tagesförderstätten, Schwerpunktschulen der Bezirke Hamburg-Nord, Eimsbüttel: Chantal Schlicker, 428 63 4738
Schule Hirtenweg, Schule Marckmannstraße, Schule Schule Lokstedter Damm und Schule Bekkamp: Torsten Scherwath, 428 63 3458
Schwerpunktschulen der Bezirke Harburg, Hamburg-Mitte und Altona, Schule Elfenwiese, Schule Nymphenweg, Schule Paracelsusstraße, Schule Paracelsusstraße: Nicole Münster, 428 63 3418
Christophorus-Schule, Michael-Schule, berufliche Schulen, Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte (Borgweg): Magnus Amon Richter, 428 63 3430
Schulen in Freier Trägerschaft, Bildungszentrum Hören und Kommunikation (Elbschule), Kurt-Juster-Schule: Anja Blankenburg, 428 63 3885
Rechnungssachbearbeitung: Alle vorgenannten Sachbearbeiter / Sachbearbeiterinnen
ReBBZ, Schule Tegelweg, Schule Kielkamp, Beförderung zu Kitas: Silke Sellner, 428 63 2267
Tagesförderstätten, Schwerpunktschulen der Bezirke Wandsbek und Bergedorf: Manuel Gutierrez Salinas, 428 63 3366
Tagesförderstätten, Schwerpunktschulen der Bezirke Hamburg-Nord, Eimsbüttel: Chantal Schlicker, 428 63 4738
Schule Hirtenweg, Schule Marckmannstraße, Schule Schule Lokstedter Damm und Schule Bekkamp: Torsten Scherwath, 428 63 3458
Schwerpunktschulen der Bezirke Harburg, Hamburg-Mitte und Altona, Schule Elfenwiese, Schule Nymphenweg, Schule Paracelsusstraße, Schule Paracelsusstraße: Nicole Münster, 428 63 3418
Christophorus-Schule, Michael-Schule, berufliche Schulen, Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte (Borgweg): Magnus Amon Richter, 428 63 3430
Schulen in Freier Trägerschaft, Bildungszentrum Hören und Kommunikation (Elbschule), Kurt-Juster-Schule: Anja Blankenburg, 428 63 3885
Rechnungssachbearbeitung: Alle vorgenannten Sachbearbeiter / Sachbearbeiterinnen
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Schulweghilfe erhältlich in der Schule oder online
- Stellungnahme der Schule
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- ggf. Arbeitszeitbescheinigung
- Bescheinigungen von Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit oder des Job-Centers
- ärztliche Bescheinigung sofern der Schulweg nicht mit den Sorgeberechtigten zurückgelegt werden kann
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in den Rechtsbehelfen der Bescheide
- Klagen vor dem Sozialgericht sind möglich
Verfahrensablauf
Gilt nur für die Schulweghilfe. Antragstellung sowohl in Papierform als auch Online möglich
Antrag auf Beförderung zu Tagesförderstätten ist im Fachamt für Eingliederungshilfe zu stellen
- Antragstellung durch Sorgeberechtigte
- Abgabe des Antrags in der Schule (gilt für Papieranträge)
- Stellungnahme der Schule
- Eingang aller Unterlagen im Sachgebiet Soziale Leistungen
- Prüfung der Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis und des Beförderungsbedarfs durch die zuständigen Gesundheitsämter bzw. des Beratungszentrums Sehen Hören Bewegen Sprechen
- Prüfung und Entscheidung bei V 242 der Bedarfsdeckung
- Bei Vorliegen der Voraussetzung Organisation der Beförderung durch V 242
Antrag auf Beförderung zu Tagesförderstätten ist im Fachamt für Eingliederungshilfe zu stellen
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig. Nach Eingang des Antrags werden Stellungnahmen der Schule und des Gesundheitsamtes eingeholt. Im Anschluss erfolgt die abschließende Bearbeitung. Nachfragen zum Bearbeitungsstand sind an die zuständige Schule zu richten.
In der Regel dauert die Bearbeitung ca. 14 Tage von Antragseingang in der BSB bis zur Organisation der Beförderung.
In der Regel dauert die Bearbeitung ca. 14 Tage von Antragseingang in der BSB bis zur Organisation der Beförderung.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Schulweghilfe kann nur für behinderte Schülerinnen und Schüler bzw. mit einer drohenden Behinderung bei Vorliegen der Voraussetzungen gewährt werden.
Vorübergehende Beeinträchtigungen durch z.B. Verletzungen oder anderes können nicht abgedeckt werden.
Antrag auf Beförderung zu Kindertageseinrichtungen ist im jeweiligen Fachamt für Kindertagesbetreuung zu stellen
Antrag auf Beförderung zu Tagesförderstätten ist im Fachamt für Eingliederungshilfe zu stellen
Vorübergehende Beeinträchtigungen durch z.B. Verletzungen oder anderes können nicht abgedeckt werden.
Antrag auf Beförderung zu Kindertageseinrichtungen ist im jeweiligen Fachamt für Kindertagesbetreuung zu stellen
Antrag auf Beförderung zu Tagesförderstätten ist im Fachamt für Eingliederungshilfe zu stellen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Schulweghilfe
Stichwörter
Beförderungsservice