Aufenthaltsangelegenheiten für Fachkräfte

     Fachkräfte
    Zuständigkeit im Hamburg Welcome Center

    Beschreibung

    Die Betreuung und Beratung qualifizierter Fach- und Führungskräfte und deren Familienangehörigen ist für das Hamburg Welcome Center von besonderem Stellenwert. Deshalb halten wir insbesondere für ausländische Selbstständige und Forscher sowie Arbeitnehmer und Freiberufler ein spezielles Angebot für Melde- und Ausländerangelegenheiten vor.
     
    Hierzu gehören u.a.:
    • An- und Ummeldung des Wohnsitzes
    • Erteilen, Verlängern und Übertragen von Aufenthaltstiteln, inkl. Niederlassungserlaubnis
    • Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz
    • Beantragung von Führungszeugnissen
    Für die Antragstellung beim Hamburg Welcome Center ist bitte stets der Online-Dienst  ( Deutsch /  Englisch)zu nutzen!

    Online-Dienst

    Aufenthaltserlaubnis Hamburg

    ID: S100002_S1000020040000000070

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für sich selbst oder Ihr Kind? Dieser Online-Dienst hilft Ihnen. Sie tragen Ihre persönlichen Daten ein, laden Ihre Dokumente hoch und senden alles online an die richtige Behörde. Mit diesen Informationen kann die Behörde anfangen zu arbeiten.

    Online erledigen

    • Aufenthaltserlaubnis Hamburg
      Sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für sich selbst oder Ihr Kind? Dieser Online-Dienst hilft Ihnen. Sie tragen Ihre persönlichen Daten ein, laden Ihre Dokumente hoch und senden alles online an die richtige Behörde. Mit diesen Informationen kann die Behörde anfangen zu arbeiten.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Aufenthalt Fachkräfte (Aufenthalt Fachkräfte)

    Aktuelles

    Aufenthalt Fachkräfte

    Beschreibung

    Aufenthalt Fachkräfte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstraße 32b

    20097 Hamburg

    S 3/S 31 Hammerbrook - Buslinien 25, 112, 154, 160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 8-17, Di 8-12, Mi 8-12, Do 8-18, Fr 7-12 Uhr. Bitte generell vorab einen Termin vereinbaren.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Aufgrund des aktuell bestehenden Infektionsrisikos mit dem Coronavirus (Covid-19), sind derzeit nur Besuche mit Termin möglich! Falls Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel abholen möchten, wenden Sie sich bitte zur Terminvergabe schriftlich an uns.

    Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.

    Kosten: 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Abschluss bei der Sachbearbeitung vor.
    Planen Sie bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein, sofern Sie das Selbsterfassungsterminal nutzen möchten.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem Online Dienst „ Aufenthaltserlaubnis Hamburg“ können Sie sich bereits vorab über die notwendigen Unterlagen informieren und die Dokumente mit Ihrer Terminanfrage an uns senden. Für allgemeine Fragen können Sie sich telefonisch unter 040 428 39 - 5500 an uns wenden (Erreichbarkeit: 9 bis 15 Uhr).

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und benötigen nach der Einreise die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16a bis 21 AufenthG. Sie halten sich rechtmäßig in Hamburg zum Zweck der Ausbildung oder Erwerbstätigkeit auf. Auch Ihre mit Ihnen einreisenden Familienangehörigen erhalten bei uns die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

    Fachkräfte, die eine Erteilung, Verlängerung oder Übertragung aller Aufenthaltstitel für Fachkräfte nach den §§ 18a bis 18g AufenthG erhalten, deren Familienangehörige sowie die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für diesen Personenkreis.

    Für die Antragstellung beim Hamburg Welcome Center ist bitte stets der Online-Dienst  ( Deutsch /  Englisch) zu nutzen!
     

    Bearbeitungsdauer

    Bitte beachten Sie, dass uns täglich eine Vielzahl von Anfragen erreicht und die Prüfung einen hohen Personaleinsatz erfordert. Bitte berücksichtigen Sie daher, dass es zu verzögerten Antwortzeiten kommen kann und die Wartezeit auf einen Termin in der Regel mehrere Wochen umfasst. Für die Antragstellung beim Hamburg Welcome Center ist bitte stets der Online-Dienst  ( Deutsch /  Englisch) zu nutzen!

    Kosten

    Die Gebühren unterscheiden sich je nach Art der Dienstleistung. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung nur in bar oder per EC Karte möglich ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Antragstellung beim Hamburg Welcome Center ist bitte stets der Online-Dienst  ( Deutsch /  Englisch) zu nutzen!

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Schlenga, Birgitt am 18.02.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Fa. Ausländische Führungskräfte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en