Sammelfonds für Bußgelder
Beschreibung
Das Sammelfondsverfahren für Bußgelder ist dadurch gekennzeichnet, dass von den Gerichten und Staatsanwaltschaften als Bußgeldempfänger keine bestimmte Einrichtung benannt sondern ein Verwendungszweck bestimmt und die Geldbuße einem Sammelfonds zugewiesen wird.
Jeweils im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres beschließen die Verteilungsgremien die Zuweisung der in den Fonds angesammelten Bußgelder an die gemeinnützigen Einrichtungen, die die Voraussetzungen für die Teilnahme am Sammelfondsverfahren erfüllen.
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Sammelfonds für Bußgelder
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zuständige Stelle
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sammelfonds für Bußgelder (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sammelfonds für Bußgelder)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sammelfonds für Bußgelder
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
BJV Bußgeldfonds
Hausanschrift
E-Mail: bussgeldfonds@justiz.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Sie dienen gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts
- Sie haben ihren Sitz in Hamburg oder wirken für Hamburger Bürger in einem nennenswerten Umfang im Rahmen ihrer Gesamtaufgaben.
- Sie verpflichten sich, innerhalb von 9 Monaten nach Auszahlung einer möglichen Bußgeldzuweisung, einen qualifizierten Nachweis über die sachgemäße Verwendung dieser zugewiesenen Gelder der Justizbehörde einzureichen.
- Sie erklären sich mit einer Rückforderung durch die Justizbehörde einverstanden, wenn der Nachweis nicht fristgemäß erbracht wurde.
- Sie erklären sich bereit, die sachgemäße Verwendung der Bußgelder durch die Justizbehörde vor Ort prüfen zu lassen.
- Sie erklären sich bereit, die Verwendung durch den Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg überprüfen zu lassen.
Für jeden Verteilungstermin ist ein erneuter Antrag (Bittschrift) zu stellen. Über Form- und Inhalt der Bittschrift und zu weiteren Fragen erhalten Sie unter der angegebenen Telefonnumer weitere Auskünfte.
Fristen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie unter Formulare, Services & Links mit dem Hinweis auf die Internetseite der Justizbehörde.
Beschuldigte/Verurteilte erhalten hier keine Auskunft! Dafür sind die Gerichte/Staatsanwaltschaften (s. Aktenzeichen) zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Bußgeldfonds, Justizbehörde