Impfschaden Anerkennung

    Impfschäden anerkennen lassen

    Wenn Sie durch eine Impfung eine anhaltende Gesundheitsstörung (Impfschaden) erlitten haben, können Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

    Beschreibung

    Ein Impfschaden ist die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung.

    Wenn Sie oder Ihr Kind durch eine gesetzlich vorgeschriebene oder von einer Behörde empfohlene Impfung einen Impfschaden erlitten haben, können Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) und dem damit verbundenen Leistungskatalog haben. Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Online-Dienst

    Leistungen für Impfgeschädigte

    ID: S100002_S1000020040000000222

    Beschreibung

    Hier können Sie Ihren Antrag auf Leistungen für Impfgeschädigte nach dem Infektionsschutzgesetz online stellen. Ihre Angaben werden Schritt für Schritt abgefragt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Ihre Eingaben zwischenzuspeichern und die Antragstellung später fortzusetzen. Im Antrag können Sie Unterlagen (z.B. Krankenhausberichte oder Impfnachweise) hochladen.

    Online erledigen

    • Leistungen für Impfgeschädigte
      Hier können Sie Ihren Antrag auf Leistungen für Impfgeschädigte nach dem Infektionsschutzgesetz online stellen. Ihre Angaben werden Schritt für Schritt abgefragt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Ihre Eingaben zwischenzuspeichern und die Antragstellung später fortzusetzen. Im Antrag können Sie Unterlagen (z.B. Krankenhausberichte oder Impfnachweise) hochladen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - SI 5 - Versorgungsamt Hamburg (Sozialbehörde - SI 5 - Versorgungsamt Hamburg)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - SI 5 - Versorgungsamt Hamburg

    Beschreibung

    Sozialbehörde - SI 5 - Versorgungsamt Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolph-Schönfelder-Straße 5

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Öffnungszeiten

    Mo, Do 8-16 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über die Verabreichung der Impfung
    • Impfausweis
    • Behandlungsunterlagen

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine gesetzlich vorgeschriebene oder von einer Behörde empfohlene Impfung durchführen lassen.
    • Sie haben von der Impfung einen Impfschaden davongetragen  (dies kann grundsätzlich erst nach Ablauf von sechs Monaten angenommen werden)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 24 Satz 1 Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
    www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/_24.html
    § 141 Satz 1 Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
    www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/_141.htm

    Rechtsbehelf

    Gegen Bescheide kann Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich bei der zuständigen Stelle ein. Sie können den Antrag formlos einreichen oder das bereitgestellte Formular nutzen.
    • Die zuständige Stelle prüft die Vollständigkeit Ihres Antrages und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle prüft das Vorliegen der Voraussetzungen. 
    • Es folgt eine versorgungsmedizinische Beurteilung.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie mit einem schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.

    Fristen

    Grundsätzlich sind keine Fristen zu beachten. Um die Entschädigung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, müssen Sie den Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert im Einzelfall.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SI 531/532 - Soziales Entschädigungsrecht am 20.12.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Impfopfer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en