Anliegerbescheinigung Ausstellung
Ausstellung einer Anliegerbescheinigung
Mit einer Anliegerbescheinigung erhalten Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer oder als andere berechtigte Person Auskünfte über den erschließungsbeitragsrechtlichen Zustand eines Grundstücks und der anliegenden Erschließungsanlage.
Beschreibung
Mit einer ausgestellten Anliegerbescheinigung erhalten Sie Auskunft über den beitragsrechtlichen Zustand eines Grundstücks in Hamburg. Weiterhin erhalten Sie Informationen über zukünftige noch abzurechnende Erschließungsbeiträge der betroffenen Erschließungsanlage.
Die Anliegerbescheinigung kann form- und fristlos bei der zuständigen Abteilung Anliegerbeiträge der BWFGB beantragt werden. Hierfür gibt es einen Online-Dienst. Die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung ist kostenpflichtig.
Die Anliegerbescheinigung kann form- und fristlos bei der zuständigen Abteilung Anliegerbeiträge der BWFGB beantragt werden. Hierfür gibt es einen Online-Dienst. Die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung ist kostenpflichtig.
Online-Dienst
Anliegerbescheinigung
Beschreibung
Online-Dienst zur Beantragung einer Anliegerbescheinigung
Online erledigen
- AnliegerbescheinigungOnline-Dienst zur Beantragung einer Anliegerbescheinigung
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Ansprechpartner
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke)
Aktuelles
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Beschreibung
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich per Post, per Email oder via Internet (Online-Dienst) formlos zu stellen.
Hinweis: Bitte benennen Sie konkret das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird.
Hinweis: Bitte benennen Sie konkret das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird.
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keine.
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der Abteilung Anliegerbeiträge der BWFGB per Post, per Email (Anliegerbeitraege@bwfgb.hamburg.de) oder über das Internet (Online-Dienst) beantragen. Sie erhalten dann die Anliegerbescheinigung per Post und zusätzlich den Gebührenbescheid.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Circa eine Woche.
Kosten
Seit 01.01.2024:
Belegenheit an einer Erschließungsanlage 51,- €
Zuschlag für jede weitere Erschließungsanlage +17,- €
Zuschlag für besondere Schwierigkeit +17,- €
Sie erhalten einen Gebührenbescheid per Post.
Belegenheit an einer Erschließungsanlage 51,- €
Zuschlag für jede weitere Erschließungsanlage +17,- €
Zuschlag für besondere Schwierigkeit +17,- €
Sie erhalten einen Gebührenbescheid per Post.
Hinweise (Besonderheiten)
Beantragen Sie die Anliegerbescheinigung für einen Mandanten, fügen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht bei.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.11.2022
Stichwörter
Innovationsabgaben