• Eimsbüttel (Landkreis Eimsbüttel, Hamburg)
Anliegerbescheinigung Ausstellung

Ausstellung einer Anliegerbescheinigung

Mit einer Anliegerbescheinigung erhalten Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer oder als andere berechtigte Person Auskünfte über den erschließungsbeitragsrechtlichen Zustand eines Grundstücks und der anliegenden Erschließungsanlage.

Beschreibung

Mit einer ausgestellten Anliegerbescheinigung erhalten Sie Auskunft über den beitragsrechtlichen Zustand eines Grundstücks in Hamburg. Weiterhin erhalten Sie Informationen über zukünftige noch abzurechnende Erschließungsbeiträge der betroffenen Erschließungsanlage. 
Die Anliegerbescheinigung kann form- und fristlos bei der zuständigen Abteilung Anliegerbeiträge der BWFGB beantragt werden. Hierfür gibt es einen Online-Dienst. Die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung ist kostenpflichtig.

Online-Dienst

Anliegerbescheinigung

ID: S100002_S1000020040000000174

Beschreibung

Online-Dienst zur Beantragung einer Anliegerbescheinigung

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

zuständige Stelle

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Ansprechpartner

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke)

Aktuelles

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Beschreibung

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 37

22083 Hamburg

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich per Post, per Email oder via Internet (Online-Dienst) formlos zu stellen.

Hinweis: Bitte benennen Sie konkret das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird.

Voraussetzungen

Keine

Rechtsgrundlage(n)

Baugesetzbuch (BauGB)
www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
 

Rechtsbehelf

Keine.

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der Abteilung Anliegerbeiträge der BWFGB per Post, per Email (Anliegerbeitraege@bwfgb.hamburg.de) oder über das Internet (Online-Dienst) beantragen. Sie erhalten dann die Anliegerbescheinigung per Post und zusätzlich den Gebührenbescheid.

Fristen

Keine.

Bearbeitungsdauer

Circa eine Woche.

Kosten

Seit 01.01.2024:
Belegenheit an einer Erschließungsanlage 51,- €
Zuschlag für jede weitere Erschließungsanlage +17,- €
Zuschlag für besondere Schwierigkeit +17,- €

Sie erhalten einen Gebührenbescheid per Post.

Hinweise (Besonderheiten)

Beantragen Sie die Anliegerbescheinigung für einen Mandanten, fügen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht bei.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 29.11.2022

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Innovationsabgaben

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en