Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Ausstellung einer Anliegerbescheinigung

    Mit einer Anliegerbescheinigung erhalten Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer oder als andere berechtigte Person Auskünfte über den erschließungsbeitragsrechtlichen Zustand eines Grundstücks und der anliegenden Erschließungsanlage.

    Beschreibung

    Mit einer ausgestellten Anliegerbescheinigung erhalten Sie Auskunft über den beitragsrechtlichen Zustand eines Grundstücks in Hamburg. Weiterhin erhalten Sie Informationen über zukünftige noch abzurechnende Erschließungsbeiträge der betroffenen Erschließungsanlage. 
    Die Anliegerbescheinigung kann form- und fristlos bei der zuständigen Abteilung Anliegerbeiträge der BWFGB beantragt werden. Hierfür gibt es einen Online-Dienst. Die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung ist kostenpflichtig.

    Online-Dienst

    Anliegerbescheinigung

    ID: S100002_S1000020040000000174

    Beschreibung

    Online-Dienst zur Beantragung einer Anliegerbescheinigung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Ansprechpartner

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke)

    Aktuelles

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Beschreibung

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 37

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich per Post, per Email oder via Internet (Online-Dienst) formlos zu stellen.

    Hinweis: Bitte benennen Sie konkret das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird.

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Baugesetzbuch (BauGB)
    www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
     

    Rechtsbehelf

    Keine.

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der Abteilung Anliegerbeiträge der BWFGB per Post, per Email (Anliegerbeitraege@bwfgb.hamburg.de) oder über das Internet (Online-Dienst) beantragen. Sie erhalten dann die Anliegerbescheinigung per Post und zusätzlich den Gebührenbescheid.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Circa eine Woche.

    Kosten

    Seit 01.01.2024:
    Belegenheit an einer Erschließungsanlage 51,- €
    Zuschlag für jede weitere Erschließungsanlage +17,- €
    Zuschlag für besondere Schwierigkeit +17,- €

    Sie erhalten einen Gebührenbescheid per Post.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beantragen Sie die Anliegerbescheinigung für einen Mandanten, fügen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht bei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.11.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Innovationsabgaben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en