Wohnberechtigungsbescheinigung beantragen
Beschreibung
Sie können einen Wohnberechtigungsschein (1. Förderweg und sonstige Förderwege, außer Dringlichkeitsschein) für Hamburg über den Online-Dienst "Wohnberechtigungsschein HH" beantragen.
Ihr Wohnberechtigungsschein ist nur für Hamburg gültig. Für einen Dringlichkeitsschein, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Bezirksamt in Verbindung.
Online-Dienst
Wohnberechtigungsschein HH
Beschreibung
Online erledigen
- Wohnberechtigungsschein HHWBS Online
Zahlungsweise
- giropay
- Paypal
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Nord - Soziales Dienstleistungszentrum - Wohnraumversorgung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Soziales Dienstleistungszentrum - Wohnraumversorgung)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Soziales Dienstleistungszentrum - Wohnraumversorgung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
es wird um telefonische Kontaktaufnahme gebeten, um ggf. einen persönlichen Termin zu vereinbaren
Kontaktperson
SDZ142 Wohnraumversorgung
Zuständig für
- Straßennamen: W - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-2029
Fax: +49 40 4279-04636
SDZ142 Wohnraumversorgung
Zuständig für
- Straßennamen: S - V
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-2568
Fax: +49 40 4279-04636
SDZ142 Wohnraumversorgung
Zuständig für
- Straßennamen: Ra - Rm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-2074
Fax: +49 40 4279-04636
SDZ142 Wohnraumversorgung
Zuständig für
- Straßennamen: H - L
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-2563
Fax: +49 40 4279-04636
SDZ142 Wohnraumversorgung
Zuständig für
- Straßennamen: E - G
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-2516
Fax: +49 40 4279-04636
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Grundsicherung und Soziales-Allgemeine Wohnungsangelegenheiten (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Grundsicherung und Soziales-Allgemeine Wohnungsangelegenheiten)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Grundsicherung und Soziales-Allgemeine Wohnungsangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung. Bitte nutzen Sie für Ihr Anliegen e-Mail, Telefon oder Fax. Für Wohnberechtigungsschein den Online-Dienst. https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/WOHNBERSCH
Kontaktperson
Wohnberechtigungsscheine (Hamburg-Mitte)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-4558
Fax: +49 40 4279-01893
Fax: 01893
E-Mail: wbs@hamburg-mitte.hamburg.de
Internet
Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Wohnberechtigung (Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Wohnberechtigung)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Wohnberechtigung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-12, Di 8-12, Do 8-16, Fr 8-12 Uhr - Eingangsbereich SDZ (die meisten Anliegen können hier abschließend geklärt werden). Vorsprache beim Sachbearbeiter nur nach vorheriger Terminvereinbarung (auch persönlich im SDZ möglich).
Kontaktperson
A-SDZ-143
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 11-3706
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Wohnungsangelegenheiten (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Wohnungsangelegenheiten)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Wohnungsangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-12 Uhr
Kontaktperson
2496 SDZ142
Internet
Weitere Informationen
Bitte melden Sie sich nur bei dringenden Problemen telefonisch unter 42881-2496.
Wenn Sie einen Dringlichkeitsschein beantragen möchten (dieser kann nur beantragt werden, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen), wenden Sie sich zwecks Beratung bitte immer vorher telefonisch an uns unter der oben genannten Telefonnummer. Der Antrag auf einen Dringlichkeitsschein wird Ihnen dann ggf. übersandt.
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Wohnberechtigungsscheine (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Wohnberechtigungsscheine)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Wohnberechtigungsscheine
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ausschließlich Termine (Vergabe per E-Mail oder Telefon) in der Zeit von: Di u. Do 9-12 Uhr
Kontaktperson
Wohnberechtigungsscheine (Eimsbüttel)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3470
Fax: +49 40 427 90-3471
Fax: 03471
E-Mail: wbs@eimsbuettel.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Bergedorf - SDZ22 (Bezirksamt Bergedorf - SDZ22)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - SDZ22
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo Do 8-12 Uhr, Mo Do 14-16 Uhr
Kontaktperson
BA Bergedorf - SDZ221
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A - K
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2803
Fax: +49 40 427 906-008
BA Bergedorf - SDZ222
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: L - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2834
Fax: +49 40 427 906-008
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Bezirksamt Harburg - Soziales Dienstleistungszentrum - Wohnraumversorgung (Bezirksamt Harburg - Soziales Dienstleistungszentrum - Wohnraumversorgung)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Soziales Dienstleistungszentrum - Wohnraumversorgung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr Es findet keine Antragsannahme und Sofort-Bearbeitung von Anträgen statt Wir rufen Sie gerne schnellstmöglich zurück und vereinbaren einen Termin, wenn sich Ihr Anliegen ausschließlich persönlich regeln lässt.
Kontaktperson
3409 SDZ142
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 71-3409
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- für jede Person mit eigenem Einkommen eine Einkommenserklärung (z.B. über Bürgergeld, Gehaltsabrechnungen oder ähnliches),
- Personaldokumente aller zum Haushalt gehörenden Personen,
- eventuell Heiratsurkunde,
- aktuelle Einkommensnachweise der letzten 12 Monate,
- je nach Einzelfall sind weitere Unterlagen erforderlich (zum Beispiel ärztliche Atteste, Schwangerschaftsbescheinigung, Mietvertrag oder andere)
Voraussetzungen
Sie müssen bei Antragstellung über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen. Ein befristeter Aufenthaltstitel muss grundsätzlich noch mindestens 10 Monate gültig sein.
Sie müssen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Diese werden immer individuell berechnet.
Um den Online-Dienst nutzen zu können, benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto.
In folgenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Wohnungsabteilung, bevor Sie den Online-Dienst nutzen:
- Unverheiratete Paare ohne Kinder,
- Haushalte mit Vermögen, Immobilien oder Ähnlichem,
- wenn Sie einen Dringlichkeitsschein beantragen möchten. Um einen Dringlichkeitsschein zu erhalten, müssen Sie mindestens seit 3 Jahren in Hamburg mit alleinigem beziehungsweise Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/wobindg/__5.html
§ 27 (1-5) Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/__27.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag und die erforderlichen Unterlagen nicht persönlich bei der zuständigen Behörde abgeben. Sie können auch jemanden bevollmächtigen, der den Antrag persönlich für Sie bei der zuständigen Behörde abgibt.
Alternativ können Sie in Hamburg den Online-Dienst "Wohnberechtigungsschein HH" nutzen. Dazu erstellen Sie ein Einfaches Servicekonto oder melden sich in Ihrem bestehenden Servicekonto an. Folgen Sie den Aufforderungen des Online-Dienstes und geben Sie die erforderlichen Daten anhand der Eingabemaske ein. Prüfen Sie Ihre Eingaben und korrigieren Sie diese falls es erforderlich ist. Speichern Sie Ihre Eingaben ab. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Senden Sie Ihren Antrag an die zuständige Behörde.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert Sie die Behörde auf, weitere Unterlagen oder Auskünfte zu geben. Bezahlen Sie die Verwaltungsgebühr. Die Behörde stellt Ihnen den Wohnberechtigungsschein aus. Sie bekommen den Wohnberechtigungsschein zugesandt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wohnberechtigungsscheine (Eimsbüttel)
Stichwörter
§ 5-Schein