Schiffsregister Einsicht gewährenOnline erledigen

    Amtsgericht, Schiffsregister

    Im Schiffsregister werden unter anderem Eigentumsverhältnisse und auf dem Schiff liegende Hypotheken dokumentiert.

    Beschreibung

    Die Abteilung für Schiffsregistersachen beim Registergericht des Amtsgerichts Hamburg ist sachlich unter anderem zuständig für das
    - Seeschiffsregister
    - Binnenschiffsregister
    - Register für Schiffsbauwerke
    Das Schiffsregisterverfahren ist für ganz Hamburg zentralisiert und nicht an den Stadtteilgerichten zu finden.

    Online-Dienst

    Hamburger Schiffsregister

    ID: S100002_S1000020040000000050

    Beschreibung

    In diesem Dienst können Sie unbeglaubigte und amtlich beglaubigte Ausdrucke aus dem Hamburger Schiffsregister beantragen. Das Seeschiffsregister und das Binnenschiffsregister sind öffentlich und daher für jeden einsehbar.

    Online erledigen

    • Hamburger Schiffsregister
      In diesem Dienst können Sie unbeglaubigte und amtlich beglaubigte Ausdrucke aus dem Hamburger Schiffsregister beantragen. Das Seeschiffsregister und das Binnenschiffsregister sind öffentlich und daher für jeden einsehbar.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 20

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Das Schiffsregister des Amtsgerichts Hamburg führt neben den Akten für den Heimathafen Hamburg auch die Akten für Heimathäfen in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern und sowie am hessischen Teil des Neckars.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Voraussetzungen

    Da die Fallgestaltungen sehr verschiedenartig sind, können hier nicht alle Eintragungsmodalitäten dargestellt werden. Daher nur einige allgemeine Hinweise:
    Zur ersten Eintragung eines Seeschiffes reichen Sie bitte einen Antrag mit Eigentumsnachweis, die Kopie des Personalausweises des Eigentümers sowie der Messbrief ein. Letzteren erhalten Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Ferner müssen Sie belegen, dass das Schiff in keinem anderen Schiffsregister eingetragen ist. Ein Eigentumswechsel bei bereits in Deutschland eingetragenen Seeschiffen vollzieht sich außerhalb des Schiffsregisters, der alte und der neue Eigentümer sind zur Berichtigung des Schiffsregisters bezüglich der Eigentumsverhältnisse jedoch gesetzlich verpflichtet. Dies sollte schon aus Gründen der Rechtssicherheit von Käufer und Verkäufer umgehend bei dem zuständigen Schiffsregister beantragt werden. Die Erklärungen zum Eigentumsübergang sind notariell zu beglaubigen. Sofern eine Firma Eigentümerin des Schiffes ist, ist bei der ersten Eintragung auch ein aktueller beglaubigter Handelsregisterauszug einzureichen. Bei späteren Verfügungen über das Schiff, die in das Register einzutragen sind, ist das Vertretungsrecht der für die Firma handelnden Personen nachzuweisen.
    Zur ersten Eintragung eines Binnenschiffes ist ein Antrag mit Eigentumsnachweis und der Eichschein erforderlich. Letzteren erhalten Sie bei dem zuständigen Schiffseichamt. Der Eigentumswechsel bei bereits in Deutschland eingetragenen Binnenschiffen vollzieht sich in der Regel durch eine notariell beurkundete Einigungserklärung und die Eintragung in das Binnenschiffsregister.
    Für neu einzutragende See- wie für Binnenschiffe gilt: War das Schiff bereits in einem anderen Schiffsregister eingetragen, müssen Sie die Löschung im bisherigen Schiffsregister nachzuweisen. War das Schiff bisher nicht eingetragen, müssen Sie diese Tatsache glaubhaft machen.
    Antrags- und Anmeldeformulare erhalten Sie über die Geschäftsstelle des Schiffsregisters. Anmeldeformulare für die erstmalige Eintragung von Yachten und Frachtschiffen in das Seeschiffsregister sowie Binnenschiffen in das Binnenschiffsregister stehen Ihnen auf dieser Seite als Download zur Verfügung.
    Sofern Sie die Löschung eines bei uns eingetragenen Schiffes veranlassen möchten, ist bei Seeschiffen das Schiffszertifikat und - soweit erteilt - der amtlich beglaubigte Auszug aus dem Schiffszertifikat mit dem Löschungsantrag einzureichen. Bei Binnenschiffen ist in diesem Fall der Schiffsbrief mit dem Löschungsantrag einzureichen. Eine Löschung ist in jedem Fall nur möglich, wenn im Schiffsregister keinerlei Lasten mehr eingetragen sind.
    Wenn Sie Fragen zu den Formularen oder den genauen Eintragungsmodalitäten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir erteilen jedoch keine Rechtsberatung.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Absatz 1 Schiffsregisterordnung (SchRegO)
    § 23 Absatz 1 Schiffsregisterordnung (SchRegO)

    Rechtsbehelf

    Bitte beim zuständigen Gericht erfragen

    Verfahrensablauf

    Bitte beim zuständigen Gericht erfragen

    Fristen

    Bitte beim zuständigen Gericht zu erfragen

    Bearbeitungsdauer

    Aufgrund Postlaufzeiten erhalten Sie den Registerausdruck in 2 bis 3 Arbeitstagen.

    Kosten

    Einfacher Auszug 10 EUR, beglaubigter Auszug 20 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nur für Binnen- und Seeschiffe mit Heimathafen/Heimatort in den Bundesländern Hamburg, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und am hessischen Teil des Neckars.
    Eintragungspflichtig sind Seeschiffe, deren Rumpflänge 15 Meter übersteigt. Binnenschiffe sind ab einer Wasserverdrängung von zehn Kubikmetern oder einer Tragfähigkeit von mindestens 20 Tonnen eintragungspflichtig.
    Die Antragstellung per Mail ist nicht möglich.
    Auch schriftliche Verfahrensauskünfte können nur per Fax oder Briefpost erteilt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Schiffe, Amtsgericht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en