Grundstücksvermessung Durchführung
Liegenschaftsvermessungen
Es werden alte und neue Grenzen Ihres Grundstücks ermittelt und festgestellt, Grenzpunkte abgemarkt und Gebäude eingemessen.
Beschreibung
Unter Liegenschaftsvermessung wird die Vermessung von Flurstücken und Gebäuden verstanden.
Bezogen auf Flurstücke werden diese für folgende Zwecke vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessungen (LGV) durchgeführt:
Bezogen auf Flurstücke werden diese für folgende Zwecke vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessungen (LGV) durchgeführt:
- Zerlegung von Flurstücken in zwei oder mehrere Flurstücke
- Verschmelzung von Flurstücken
- Herstellung, Anzeigen und Vermarkung von Grenzpunkten
- Festlegung und Sicherung von Belastungsflächen
- Grenzverhandlungen vor Ort bei unklaren Verhältnissen zum Grenzverlauf
- Klärung von Unstimmigkeiten zum Grenzverlauf vor Ort
- Bestimmungen von Abstandsmaßen
- von Gebäuden
- Gebäudeteilen
- Bäumen zur Grenze
- Bescheinigungen von flurstücksbezogenen Sachverhalten
Online-Dienst
Antrag auf Vermessung
Beschreibung
Mit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.
Online erledigen
- Antrag auf VermessungMit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
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zuständige Stelle
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)
Ansprechpartner
V 2 - Liegenschaftsvermessung (V 2 - Liegenschaftsvermessung)
Aktuelles
V 2 - Liegenschaftsvermessung
Beschreibung
V 2 - Liegenschaftsvermessung
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-13 Uhr
Kontaktperson
Liegenschaftsvermessung
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
Die Rechnung oder der Gebührenbescheid werden per Post, Fax oder E-Mail verschickt.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks sind
- eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers
- oder ein Kaufvertrag
Voraussetzungen
- Das Flurstück befindet sich in ihrem Eigentum.
- Befindet sich das Flurstück nicht in ihrem Eigentum, benötigen Sie eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.
- Bei Miteigentum an einem Flurstück müssen alle mit der Vermessung einverstanden sein.
- Erbbauberechtigte sind ebenfalls auftragsberechtigt.
- Eine Auftragserteilung ist nur in schriftlicher Form möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005V1IVZ
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005V1IVZ
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Anträge werden nur per Post, Fax oder E-Mail entgegengenommen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Vermessung.
Kosten
Informationen zur Höhe der Gebühren / Preise erhalten Sie wie folgt:
- telefonisch,
- über die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung oder
- über das Preisverzeichnis LGV in der jeweils geltenden Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
Auskünfte über den Eigentümer eines Hauses oder eines Grundstücks werden aus Datenschutzgründen grundsätzlich nicht erteilt.
Weitere Informationen
- Grundstücksvermessung
- Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss Hamburg (GebOVerm)
- Preisverzeichnis des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung (LGV)
- Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
- Nutzungsbedingungen für Lieferungen und Leistungen des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch LGV Grenzvermessung am 16.02.2022
Stichwörter
Grundstücksgrenzen