Grundstücksvermessung Durchführung

    Liegenschaftsvermessungen

    Es werden alte und neue Grenzen Ihres Grundstücks ermittelt und festgestellt, Grenzpunkte abgemarkt und Gebäude eingemessen.

    Beschreibung

    Unter Liegenschaftsvermessung wird die Vermessung von Flurstücken und Gebäuden verstanden.
    Bezogen auf Flurstücke werden diese für folgende Zwecke vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessungen (LGV) durchgeführt:
    • Zerlegung von Flurstücken in zwei oder mehrere Flurstücke
    • Verschmelzung von Flurstücken
    • Herstellung, Anzeigen und Vermarkung von Grenzpunkten
    Weitere Aufgaben sind
    • Festlegung und Sicherung von Belastungsflächen
    • Grenzverhandlungen vor Ort bei unklaren Verhältnissen zum Grenzverlauf
    • Klärung von Unstimmigkeiten zum Grenzverlauf vor Ort
    • Bestimmungen von Abstandsmaßen
      • von Gebäuden
      • Gebäudeteilen
      • Bäumen zur Grenze
    • Bescheinigungen von flurstücksbezogenen Sachverhalten

    Online-Dienst

    Antrag auf Vermessung

    ID: S100002_S1000020040000000157

    Beschreibung

    Mit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.

    Online erledigen

    • Antrag auf Vermessung
      Mit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

    Ansprechpartner

    V 2 - Liegenschaftsvermessung (V 2 - Liegenschaftsvermessung)

    Aktuelles

    V 2 - Liegenschaftsvermessung

    Beschreibung

    V 2 - Liegenschaftsvermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 8-13 Uhr

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Die Rechnung oder der Gebührenbescheid werden per Post, Fax oder E-Mail verschickt.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks sind
    • eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers
    • oder ein Kaufvertrag

    Voraussetzungen

    • Das Flurstück befindet sich in ihrem Eigentum.
    • Befindet sich das Flurstück nicht in ihrem Eigentum, benötigen Sie eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.
    • Bei Miteigentum an einem Flurstück müssen alle mit der Vermessung einverstanden sein.
    • Erbbauberechtigte sind ebenfalls auftragsberechtigt.
    • Eine Auftragserteilung ist nur in schriftlicher Form möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005V1IVZ

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Anträge werden nur per Post, Fax oder E-Mail entgegengenommen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Vermessung.

    Kosten

    Informationen zur Höhe der Gebühren / Preise erhalten Sie wie folgt:
    • telefonisch,
    • über die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung oder
    • über das Preisverzeichnis LGV in der jeweils geltenden Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auskünfte über den Eigentümer eines Hauses oder eines Grundstücks werden aus Datenschutzgründen grundsätzlich nicht erteilt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch LGV Grenzvermessung am 16.02.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Grundstücksgrenzen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en