Vermessungstechnische Bescheinigungen beantragen
Sie können verschiedene vermessungstechnischen Bescheinigungen für Ihr Grundstück erhalten.
Beschreibung
Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer können Sie die folgenden Vermessungstechnischen Bescheinigungen erhalten:
Bescheinigung nach § 1026 BGB
Bescheinigung nach § 1026 BGB
- Ist ein Flurstück oder Teile des Flurstückes mit einer Grunddienstbarkeit belastet oder nicht
- Bescheinigung der Entfernung zwischen zwei Punkten innerhalb der FHH
- Angabe in Metern oder Kilometern
- Für Flurstücke oder Flurstücksteile werden Flächen in m² bescheinigt
- Die Lage von historischen Flurstücken, Gebäuden und Straßen wird mit den heutigen Daten in der heutigen Kartengrundlage dargestellt
- Nachweis, ob ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Flurstückes steht
- Objekthöhen oder Geländehöhen können als Einzelhöhen oder in einem Lageplan bescheinigt werden
- Die Identität eines heutigen Flurstücks zu einem in der Vergangenheit existierenden Flurstück kann nach Recherchen bescheinigt werden
- Koordinatenbescheinigungen enthalten Koordinaten verschiedener Systeme für ein Objekt oder definierte Teile eines Objektes
- Umringsmaße oder Innenwinkel für ein Flurstück
- Bis zu 5 Angaben sind für einen Grundpreis enthalten
Online-Dienst
Online-Portal Liegenschaftskataster
Beschreibung
Hier erhalten Sie die Möglichkeit, Daten und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und dem Baulastenverzeichnis online abzurufen.
Online erledigen
- Online-Portal LiegenschaftskatasterHier erhalten Sie die Möglichkeit, Daten und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und dem Baulastenverzeichnis online abzurufen.
Zahlungsweise
- Klassische Kreditkarte
- SEPA-Lastschrift
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)
Ansprechpartner
V 2 - Liegenschaftsvermessung (V 2 - Liegenschaftsvermessung)
Aktuelles
V 2 - Liegenschaftsvermessung
Beschreibung
V 2 - Liegenschaftsvermessung
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Öffnungszeiten
Mo-Mi 8-13, Do 8-16, Fr 8-13 Uhr
Kontaktperson
Liegenschaftsvermessung
erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks sind oder
- Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers (siehe Link Vollmacht)
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des betreffenden Grundstücks beziehungsweise eine bevollmächtigte Person oder
- Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Sie können die Bescheinigung elektronisch über den Online-Dienst beantragen:
- Auf das Online-Portal gelangen Sie über den Online-Dienst "Liegenschaftskataster". Dort werden die ausgewählten Unterlagen abgerufen.
- Die anfallenden Gebühren können Sie per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlen.
- Sie können die Bescheinigung per Post oder per E-Mail beantragen:
- Senden Sie Ihren Antrag (siehe Link) per Post oder per E-Mail mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
- Sie erhalten die Dokumente und den Gebührenbescheid in Papierform mit der Post oder als PDF-Dateien per E-Mail.
- Sie können die Bescheinigung nicht telefonisch beantragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Produkte, die dem Datenschutz unterliegen, werden nach dem berechtigten Interesse beurteilt.
Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Kosten
Es fallen Gebühren auf Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) an.
Informieren Sie sich telefonisch über die Höhe der Gebühren.
Informieren Sie sich telefonisch über die Höhe der Gebühren.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei fehlendem berechtigtem Interesse lehnt die zuständige Stelle Ihren Antrag ab.
Sie werden dann telefonisch kontaktiert oder erhalten ein Ablehnungsschreiben mit einer beigefügten Widerrufsbelehrung.
Sie werden dann telefonisch kontaktiert oder erhalten ein Ablehnungsschreiben mit einer beigefügten Widerrufsbelehrung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch LGV Grenzvermessung
Stichwörter
Entfernungsbescheinigung