• Eppendorf (Landkreis Eppendorf, Hamburg)

Vermessungstechnische Bescheinigungen beantragen

Sie können verschiedene vermessungstechnischen Bescheinigungen für Ihr Grundstück erhalten.

Beschreibung

Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer können Sie die folgenden Vermessungstechnischen Bescheinigungen erhalten:
Bescheinigung nach § 1026 BGB
  • Ist ein Flurstück oder Teile des Flurstückes mit einer Grunddienstbarkeit belastet oder nicht
Entfernungsbescheinigung
  • Bescheinigung der Entfernung zwischen zwei Punkten innerhalb der FHH
  • Angabe in Metern oder Kilometern
Flächenbescheinigung
  • Für Flurstücke oder Flurstücksteile werden Flächen in m² bescheinigt
Flurstückslagebescheinigung
  • Die Lage von historischen Flurstücken, Gebäuden und Straßen wird mit den heutigen Daten in der heutigen Kartengrundlage dargestellt
Grenzinnehaltsbescheinigung
  • Nachweis, ob ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Flurstückes steht
Höhenbescheinigung
  • Objekthöhen oder Geländehöhen können als Einzelhöhen oder in einem Lageplan bescheinigt werden
Identitätsbescheinigung
  • Die Identität eines heutigen Flurstücks zu einem in der Vergangenheit existierenden Flurstück kann nach Recherchen bescheinigt werden
Koordinatenbescheinigung
  • Koordinatenbescheinigungen enthalten Koordinaten verschiedener Systeme für ein Objekt oder definierte Teile eines Objektes
Maß- und Winkelbescheinigung
  • Umringsmaße oder Innenwinkel für ein Flurstück
  • Bis zu 5 Angaben sind für einen Grundpreis enthalten

Online-Dienst

Online-Portal Liegenschaftskataster

ID: S100002_S1000020040000000114

Beschreibung

Hier erhalten Sie die Möglichkeit, Daten und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und dem Baulastenverzeichnis online abzurufen.
 

Online erledigen

Zahlungsweise

  • Klassische Kreditkarte
  • SEPA-Lastschrift

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

zuständige Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Ansprechpartner

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) - Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung (Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) - Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung)

Aktuelles

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) - Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung

Beschreibung

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) - Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung

Adresse

Hausanschrift

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Öffnungszeiten

Mo-Mi 8-13, Do 8-16, Fr 8-13 Uhr

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks sind oder
  • Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers (siehe Link Vollmacht)

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des betreffenden Grundstücks beziehungsweise eine bevollmächtigte Person oder
  • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Rechtsgrundlage(n)

Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Bescheinigung elektronisch über den Online-Dienst beantragen:
  • Auf das Online-Portal gelangen Sie über den Online-Dienst "Liegenschaftskataster". Dort werden die ausgewählten Unterlagen abgerufen.
  • Die anfallenden Gebühren können Sie per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlen.
  • Sie können die Bescheinigung per Post oder per E-Mail beantragen:
  • Senden Sie Ihren Antrag (siehe Link) per Post oder per E-Mail mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Sie erhalten die Dokumente und den Gebührenbescheid in Papierform mit der Post oder als PDF-Dateien per E-Mail.
  • Sie können die Bescheinigung nicht telefonisch beantragen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Produkte, die dem Datenschutz unterliegen, werden nach dem berechtigten Interesse beurteilt.
Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Kosten

Es fallen Gebühren auf Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) an.
Informieren Sie sich telefonisch über die Höhe der Gebühren.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei fehlendem berechtigtem Interesse lehnt die zuständige Stelle Ihren Antrag ab.
Sie werden dann telefonisch kontaktiert oder erhalten ein Ablehnungsschreiben mit einer beigefügten Widerrufsbelehrung.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch LGV Grenzvermessung

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Entfernungsbescheinigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en