Vermessungstechnische Bescheinigungen - Bereitstellung
Hier finden Sie alle vermessungstechnischen Bescheinigungen Ihr Grundstück betreffend.
Beschreibung
Folgende Bescheinigungen können bereitgestellt werden:
Bescheinigung nach § 1026 BGB
Bescheinigung nach § 1026 BGB
- Ist ein Flurstück oder Teile des Flurstückes mit einer Grunddienstbarkeit belastet oder nicht
- Bescheinigung der Entfernung zwischen zwei Punkten innerhalb der FHH.
- Angabe in Metern oder Kilometern
- Für Flurstücke oder Flurstücksteile werden Flächen in m² bescheinigt
- Die Lage von historischen Flurstücken, Gebäuden und Straßen wird mit den heutigen Daten in der heutigen Kartengrundlage dargestellt
- Nachweis, ob ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Flurstückes steht
- Objekthöhen oder Geländehöhen können als Einzelhöhen oder in einem Lageplan bescheinigt werden
- Die Identität eines heutigen Flurstücks zu einem in der Vergangenheit existierenden Flurstück kann nach Recherchen bescheinigt werden
- Koordinatenbescheinigungen enthalten Koordinaten verschiedener Systeme für ein Objekt oder definierte Teile eines Objektes
- Umringsmaße oder Innenwinkel für ein Flurstück
- Bis zu 5 Angaben sind für einen Grundpreis enthalten
Online-Dienst
Online-Portal Liegenschaftskataster
Beschreibung
Hier erhalten Sie die Möglichkeit, Daten und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und dem Baulastenverzeichnis online abzurufen.
Online erledigen
- Online-Portal LiegenschaftskatasterHier erhalten Sie die Möglichkeit, Daten und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und dem Baulastenverzeichnis online abzurufen.
Zahlungsweise
- Klassische Kreditkarte
- SEPA-Lastschrift
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)
Ansprechpartner
V 2 - Liegenschaftsvermessung (V 2 - Liegenschaftsvermessung)
Aktuelles
V 2 - Liegenschaftsvermessung
Beschreibung
V 2 - Liegenschaftsvermessung
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Öffnungszeiten
Mo-Mi 8-13, Do 8-16, Fr 8-13 Uhr
Kontaktperson
Liegenschaftsvermessung
erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks sind oder
- Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers (siehe Link Vollmacht)
Voraussetzungen
- Bescheinigungen erhalten die Grundeigentümer selbst bzw. deren Bevollmächtigte.
- Andere Personen müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.
- Auf das Online-Portal gelangen Sie über den Online-Dienst "Liegenschaftskataster". Dort werden die ausgewählten Unterlagen abgerufen.
- Die anfallenden Gebühren werden per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt.
- E-Mail oder Brief: Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin eines Grundstücks oder eine bevollmächtigte Person erstellen einen Auftrag (siehe Link Auftrag)
- Die Dokumente werden dann zusammen mit dem Gebührenbescheid als PDF-Dateien per E-Mail versendet oder in Papierform mit der Post geschickt..
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Produkte, die dem Datenschutz unterliegen, werden nach dem berechtigten Interesse beurteilt.
Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Kosten
Bitte lassen Sie sich telefonisch über die Gebührenhöhe informieren.
Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.
Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei fehlendem berechtigtem Interesse wird der Auftrag abgelehnt.
Sie werden dann telefonisch kontaktiert oder erhalten ein Ablehnungsschreiben mit einer beigefügten Widerrufsbelehrung.
Sie werden dann telefonisch kontaktiert oder erhalten ein Ablehnungsschreiben mit einer beigefügten Widerrufsbelehrung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch LGV Grenzvermessung
Stichwörter
Entfernungsbescheinigung