Grundstückswert Ermittlung
Auskunft über das Preisniveau des Immobilienwertes
Wenn Sie das Preisniveau Ihrer Immobilie ermitteln lassen möchten -zum Beispiel für den Verkauf oder für eine Erbschaftsteuererklärung, können Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte eine entsprechende Auskunft beantragen.
Beschreibung
Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück oder eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen?
Dann kann es für die Verhandlung des Kaufpreises sinnvoll sein, das Preisniveau des Immobilienwertes des Grundstücks/der Eigentumswohnung näherungsweise bestimmen zu lassen.
Auch bei Schenkungen wird das Preisniveau des Immobilienwertes für die Berechnung der Notar- und Gerichtsgebühren und der Erb- oder Schenkungsteuer benötigt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte erteilt entsprechende Auskünfte über:
Dann kann es für die Verhandlung des Kaufpreises sinnvoll sein, das Preisniveau des Immobilienwertes des Grundstücks/der Eigentumswohnung näherungsweise bestimmen zu lassen.
Auch bei Schenkungen wird das Preisniveau des Immobilienwertes für die Berechnung der Notar- und Gerichtsgebühren und der Erb- oder Schenkungsteuer benötigt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte erteilt entsprechende Auskünfte über:
- das Preisniveau des Immobilienwertes
- sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten wie:
- Bodenrichtwerte
- Gebäudefaktoren (Werte pro Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche)
- Ertragsfaktoren
- Sachwertfaktoren
Online-Dienste
Gutachterausschuss LGV (HH)
Beschreibung
Über diesen Onlinedienst kann zu diversen Dienstleistungen Kontakt zur Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Hamburg aufgenommen werden. z. B. um ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen, um schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung oder über Daten des Immobilienmarktes zu erhalten.
Online erledigen
- Gutachterausschuss LGV (HH)Über diesen Onlinedienst kann zu diversen Dienstleistungen Kontakt zur Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Hamburg aufgenommen werden. z. B. um ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen, um schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung oder über Daten des Immobilienmarktes zu erhalten.
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Immobilienwertdatenauskunft Hamburg (IDA.HH)
Beschreibung
Immobilienwertdatenauskunft Hamburg (IDA.HH) gibt Verbrauchern und Sachverständigen Auskunft über Immobilienwerte in Hamburg und die zur Wertermittlung erforderlichen Daten
Online erledigen
- Immobilienwertdatenauskunft Hamburg (IDA.HH)Immobilienwertdatenauskunft Hamburg (IDA.HH) gibt Verbrauchern und Sachverständigen Auskunft über Immobilienwerte in Hamburg und die zur Wertermittlung erforderlichen Daten
Zahlungsweise
- Klassische Kreditkarte
- SEPA-Lastschrift
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)
Ansprechpartner
W 1 - Marktinformation (W 1 - Marktinformation)
Aktuelles
W 1 - Marktinformation
Beschreibung
W 1 - Marktinformation
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 26- 6000
Fax: +49 40 427 926-000
E-Mail: gutachterausschuss@gv.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
Antrag schriftlich oder über den Online-Dienst.
Zur Bearbeitung des Antrags wird benötigt:
Zur Bearbeitung des Antrags wird benötigt:
- Adresse, Immobilienart, Datum.
- nähere Daten zur Immobilie wie zum Beispiel Wohnfläche und Baujahr
Voraussetzungen
Sie sind
Sie erhalten ebenfalls ein Verkehrswertgutachten für Grundstückswerte, wenn
- Grundstückseigentümer,
- Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
- Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
- Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist.
Sie erhalten ebenfalls ein Verkehrswertgutachten für Grundstückswerte, wenn
- die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
- die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
- Gerichte und Justizbehörden
Rechtsgrundlage(n)
§ 192 Gutachterausschuss Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__192.html
§ 193 Aufgaben des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__193.html
§ 194 Verkehrswert Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__194.html
§ 196 Abs.3 Bodenrichtwerte Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__196.html
§ 197 Befugnisse des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__197.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__192.html
§ 193 Aufgaben des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__193.html
§ 194 Verkehrswert Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__194.html
§ 196 Abs.3 Bodenrichtwerte Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__196.html
§ 197 Befugnisse des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__197.html
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
Auskunft per Online-Dienst:
Dazu stellen Sie entweder einen formlosen schriftlichen Antrag per E-Mail oder Post oder nutzen das Formular Gutachterausschuss LGV (HH).
Die Angaben, die zur Bearbeitung des Antrags benötigt werden, sind:
Bei Bedarf werden weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen angefordert.
Die zuständige Stelle erstellt das Gutachten.
Sie erhalten das Gutachten und einen Gebührenbescheid.
- Sie wählen im Online-Dienst den gewünschten Wert nach Adresse, Immobilienart und Datum aus.
- Sie geben nähere Daten zur Immobilie wie zum Beispiel Wohnfläche und Baujahr ein.
- Sie geben optional Rechnungsdaten ein.
- Sie bezahlen die Auskunft online.
- Sie erhalten die Möglichkeit, die Auskunft und den Gebührenbescheid als PDF herunterzuladen.
Dazu stellen Sie entweder einen formlosen schriftlichen Antrag per E-Mail oder Post oder nutzen das Formular Gutachterausschuss LGV (HH).
Die Angaben, die zur Bearbeitung des Antrags benötigt werden, sind:
- Adresse, Immobilienart, Datum.
- nähere Daten zur Immobilie wie zum Beispiel Wohnfläche und Baujahr.
Bei Bedarf werden weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen angefordert.
Die zuständige Stelle erstellt das Gutachten.
Sie erhalten das Gutachten und einen Gebührenbescheid.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
- Online: Etwa 15 Minuten
- E-Mail oder Brief: 3-5 Arbeitstage
Kosten
Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Die Auskunft im Internet "Immobilienwertdatenauskunft Hamburg (IDA.HH)" liefert Verbrauchern und Sachverständigen Informationen über das Preisniveau von Immobilienwerten in Hamburg und die zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Sie ist kostenpflichtig.
- Die Auskunft im Internet über die interaktive Bodenrichtwertkarte BORIS.HH ist kostenlos.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gutachterausschuss für Grundstückswerte am 11.03.2024
Stichwörter
Liegenschaftszins