Grundstückswert ErmittlungOnline erledigen

    Auskunft über das Preisniveau des Immobilienwertes

    Wenn Sie das Preisniveau Ihrer Immobilie ermitteln lassen möchten -zum Beispiel für den Verkauf oder für eine Erbschaftsteuererklärung, können Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte eine entsprechende Auskunft beantragen.

    Beschreibung

    Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück oder eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen?
    Dann kann es für die Verhandlung des Kaufpreises sinnvoll sein, das Preisniveau des Immobilienwertes des Grundstücks/der Eigentumswohnung näherungsweise bestimmen zu lassen.
    Auch bei Schenkungen wird das Preisniveau des Immobilienwertes für die Berechnung der Notar- und Gerichtsgebühren und der Erb- oder Schenkungsteuer benötigt.
    Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte erteilt entsprechende Auskünfte über:
    • das Preisniveau des Immobilienwertes
    •  sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten wie:
      •          Bodenrichtwerde
      •          Gebäudefaktoren  (Werte pro Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche)
      •          Ertragsfaktoren
      •          Sachwertfaktoren
    Diese Auskünfte haben keine bindende Wirkung, sofern nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.
     

    Online-Dienste

    Gutachterausschuss LGV (HH)

    ID: S100002_S1000020040000000221

    Beschreibung


    Die Nutzer, die diesen Onlinedienst nicht nutzen möchten, erhalten mit diesem Formular eine manuelle Auskunft.
    Das Formular wird online ausgefüllt und anschließend online eingereicht.
    Nach dem Ausfüllen erhalten Sie weitere Informationen und ein fertig ausgefülltes PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

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    • Gutachterausschuss LGV (HH)

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Immobilienwertdatenauskunft Hamburg

    ID: S100002_S1000020040000000004

    Beschreibung

    Immobilienwertdatenauskunft Hamburg (IDA.HH) gibt Verbrauchern und Sachverständigen Auskunft über Immobilienwerte in Hamburg und die zur Wertermittlung erforderlichen Daten
     

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    • Immobilienwertdatenauskunft Hamburg
      Immobilienwertdatenauskunft Hamburg (IDA.HH) gibt Verbrauchern und Sachverständigen Auskunft über Immobilienwerte in Hamburg und die zur Wertermittlung erforderlichen Daten
       

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    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

    Ansprechpartner

    W 1 - Marktinformation (W 1 - Marktinformation)

    Aktuelles

    W 1 - Marktinformation

    Beschreibung

    W 1 - Marktinformation

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Antrag schriftlich oder über den Online-Dienst.
    Zur Bearbeitung des Antrags wird benötigt:
    • Adresse, Immobilienart, Datum.
    • nähere Daten zur Immobilie wie zum Beispiel Wohnfläche und Baujahr

    Voraussetzungen

    Sie sind 
    • Grundstückseigentümer,
    • Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
    • Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
    • Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist.

    Sie erhalten ebenfalls ein Verkehrswertgutachten für Grundstückswerte, wenn 
    • die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
    • die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
    • Gerichte und Justizbehörden 
    es beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: § 192 Gutachterausschuss Baugesetzbuch (BauGB)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__192.html
    Bezeichnung: § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__193.html
    Bezeichnung: § 194 Verkehrswert Baugesetzbuch (BauGB)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__194.html
    Bezeichnung: § 196 Abs.3 Bodenrichtwerte Baugesetzbuch (BauGB)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__196.html
    Bezeichnung: § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__197.html

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Auskunft per Onlinedienst:
    • Sie wählen im Onlinedienst den gewünschten Wert nach Adresse, Immobilienart und Datum aus.
    • Sie geben nähere Daten zur Immobilie wie zum Beispiel Wohnfläche und Baujahr ein.
    • Sie geben optional Rechnungsdaten ein.
    • Sie bezahlen die Auskunft online.
    • Sie erhalten die Möglichkeit, die Auskunft und den Gebührenbescheid als PDF herunterzuladen.
    Alternativ können Sie eine schriftliche Auskunft beantragen.
    Dazu stellen Sie entweder einen formlosen schriftlichen Antrag per E-Mail oder Post oder nutzen das Formular Gutachterausschuss LGV (HH).
    Die Angaben, die zur Bearbeitung des Antrags benötigt werden, sind:
    • Adresse, Immobilienart, Datum.
    • nähere Daten zur Immobilie wie zum Beispiel Wohnfläche und Baujahr.
    Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
    Bei Bedarf werden weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen angefordert.
    Die zuständige Stelle erstellt das Gutachten.
    Sie erhalten das Gutachten und einen Gebührenbescheid.

     

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    • Online: Etwa 15 Minuten
    • E-Mail oder Brief: 3-5 Arbeitstage

    Kosten

    Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    • Die Auskunft im Internet "Immobilienwertdatenauskunft Hamburg (IDA.HH)" liefert Verbrauchern und Sachverständigen Informationen über das Preisniveau von Immobilienwerten in Hamburg und die zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Sie ist kostenpflichtig.
    • Die Auskunft im Internet über die interaktive Bodenrichtwertkarte BORIS.HH ist kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gutachterausschuss für Grundstückswerte am 11.03.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Liegenschaftszins

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en