Gebäudeeinmessung Durchführung
Gebäudeeinmessungen
Gebäudeeigentümer, die ein für das Liegenschaftskataster bedeutsames Gebäude neu errichten oder im Grundriss verändern wollen, müssen eine Gebäudeeinmessung veranlassen.
Beschreibung
Nach dem Hamburgischen Vermessungsgesetz vom 20.04.2005 sind Gebäude Liegenschaften und müssen im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Dabei sind die Veränderungen so schnell wie möglich zu erfassen, damit die amtlichen Unterlagen auf dem neuesten Stand bleiben.
Aus diesem Grund verpflichtet das Hamburgische Vermessungsgesetz Grundeigentümer dazu, alle in ihrem Grundriss veränderten oder gänzlich neuen Gebäude auf ihre Kosten einmessen zu lassen. Dabei können sie einen "Vermesser" ihrer Wahl beauftragen oder eben uns, den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Bei Interesse an unserem Service, nutzen Sie bitte den Online-Antrag auf Vermessung im Serviceportal der Stadt Hamburg.
Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung überwacht die Gebäudeeinmessungspflicht und informiert betroffene Grundeigentümer. Nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgt dann die Aufforderung zur Erteilung des vorgeschriebenen Auftrags.
In jedem Fall gilt: Für viele Aufgaben sind diese genauen, aktuellen Daten unentbehrlich.
Aus diesem Grund verpflichtet das Hamburgische Vermessungsgesetz Grundeigentümer dazu, alle in ihrem Grundriss veränderten oder gänzlich neuen Gebäude auf ihre Kosten einmessen zu lassen. Dabei können sie einen "Vermesser" ihrer Wahl beauftragen oder eben uns, den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Bei Interesse an unserem Service, nutzen Sie bitte den Online-Antrag auf Vermessung im Serviceportal der Stadt Hamburg.
Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung überwacht die Gebäudeeinmessungspflicht und informiert betroffene Grundeigentümer. Nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgt dann die Aufforderung zur Erteilung des vorgeschriebenen Auftrags.
In jedem Fall gilt: Für viele Aufgaben sind diese genauen, aktuellen Daten unentbehrlich.
Online-Dienst
Antrag auf Vermessung
Beschreibung
Mit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.
Online erledigen
- Antrag auf VermessungMit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)
Ansprechpartner
V 2 - Liegenschaftsvermessung (V 2 - Liegenschaftsvermessung)
Aktuelles
V 2 - Liegenschaftsvermessung
Beschreibung
V 2 - Liegenschaftsvermessung
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-13 Uhr
Kontaktperson
Gebäudeeinmessungen
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist von der Auftragsgröße abhängig.
Kosten
Bitte lassen Sie sich telefonisch über die Gebührenhöhe informieren.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch LGV Gebäudeeinmessung am 10.09.2019
Stichwörter
Vermessungen des Bauwerks