Gebäudeeinmessung Durchführung

    Gebäudeeinmessungen

    Gebäudeeigentümer, die ein für das Liegenschaftskataster bedeutsames Gebäude neu errichten oder im Grundriss verändern wollen, müssen eine Gebäudeeinmessung veranlassen.

    Beschreibung

    Nach dem Hamburgischen Vermessungsgesetz vom 20.04.2005 sind Gebäude Liegenschaften und müssen im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Dabei sind die Veränderungen so schnell wie möglich zu erfassen, damit die amtlichen Unterlagen auf dem neuesten Stand bleiben.

    Aus diesem Grund verpflichtet das Hamburgische Vermessungsgesetz Grundeigentümer dazu, alle in ihrem Grundriss veränderten oder gänzlich neuen Gebäude auf ihre Kosten einmessen zu lassen. Dabei können sie einen "Vermesser" ihrer Wahl beauftragen oder eben uns, den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Bei Interesse an unserem Service, nutzen Sie bitte den Online-Antrag auf Vermessung im Serviceportal der Stadt Hamburg.

    Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung überwacht die Gebäudeeinmessungspflicht und informiert betroffene Grundeigentümer. Nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgt dann die Aufforderung zur Erteilung des vorgeschriebenen Auftrags.

    In jedem Fall gilt: Für viele Aufgaben sind diese genauen, aktuellen Daten unentbehrlich.

    Online-Dienst

    Antrag auf Vermessung

    ID: S100002_S1000020040000000157

    Beschreibung

    Mit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.

    Online erledigen

    • Antrag auf Vermessung
      Mit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

    Ansprechpartner

    V 2 - Liegenschaftsvermessung (V 2 - Liegenschaftsvermessung)

    Aktuelles

    V 2 - Liegenschaftsvermessung

    Beschreibung

    V 2 - Liegenschaftsvermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 8-13 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von der Auftragsgröße abhängig.

    Kosten

    Bitte lassen Sie sich telefonisch über die Gebührenhöhe informieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch LGV Gebäudeeinmessung am 10.09.2019

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Vermessungen des Bauwerks

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en