Gebäudeeinmessung Durchführung

    Gebäudeeinmessungen

    Sie wollen als Eigentümerin oder Eigentümer ein neues Gebäude bauen oder ein bestehendes so verändern, dass sich der Grundriss ändert.
    Dann müssen Sie eine Gebäudeeinmessung veranlassen.

    Beschreibung

    Nach dem Hamburgischen Vermessungsgesetz müssen alle Gebäude im Liegenschaftskataster erfasst werden. Wenn Sie ein neues Gebäude bauen oder ein bestehendes Gebäude so verändern, dass sich der Grundriss ändert, sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer verpflichtet, zeitnah eine Vermessung durchführen zu lassen. So bleiben die amtlichen Unterlagen aktuell.

    Die zuständige Stelle überwacht die Einhaltung der Gebäudeeinmessungspflicht. Nach Fertigstellung Ihres Gebäudes werden Sie rechtzeitig informiert, damit Sie den notwendigen Vermessungsauftrag erteilen können.

    Sie können hierfür eine Vermessungsstelle Ihrer Wahl oder die zuständige Stelle beauftragen. 

    Online-Dienst

    Antrag auf Vermessung

    ID: S100002_S1000020040000000157

    Beschreibung

    Mit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.

    Online erledigen

    • Antrag auf Vermessung
      Mit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) - Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung (Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) - Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) - Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung

    Beschreibung

    Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) - Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 8-13 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines bestehenden Gebäudes und planen bauliche Maßnahmen, die den Grundriss des Gebäudes verändern oder
    •  Sie bauen als Eigentümerin oder Eigentümer ein Gebäude.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen

    Rechtsbehelf

    Keine.

    Verfahrensablauf

    • Nach Fertigstellung eines neuen Gebäudes oder einer wesentlichen Grundrissänderung prüft die zuständige Stelle, ob eine Einmesspflicht besteht. 
    • Sie werden schriftlich über die Einmesspflicht informiert und aufgefordert, eine Vermessung durchführen zu lassen.
    • Sie beauftragen die Einmessung.
    • Die beauftragte Vermessungsstelle nimmt durch ein geeignetes Verfahren die Einmessung vor und erstellt die entsprechenden Vermessungsunterlagen.
    • Die Vermessungsunterlagen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet. Diese trägt die Daten in das Liegenschaftskataster ein.
    • Sie tragen die Kosten für die Vermessung und die Übernahme ins Kataster.
    • Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgte Einmessung durch die Zusendung einer Liegenschaftskarte.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von der Auftragsgröße abhängig.

    Kosten

    Informieren Sie sich telefonisch über die Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch LGV Gebäudeeinmessung am 18.03.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Vermessungen des Bauwerks

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en