Gebäudeeinmessung Durchführung
Gebäudeeinmessungen
Sie wollen als Eigentümerin oder Eigentümer ein neues Gebäude bauen oder ein bestehendes so verändern, dass sich der Grundriss ändert.
Dann müssen Sie eine Gebäudeeinmessung veranlassen.
Dann müssen Sie eine Gebäudeeinmessung veranlassen.
Beschreibung
Nach dem Hamburgischen Vermessungsgesetz müssen alle Gebäude im Liegenschaftskataster erfasst werden. Wenn Sie ein neues Gebäude bauen oder ein bestehendes Gebäude so verändern, dass sich der Grundriss ändert, sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer verpflichtet, zeitnah eine Vermessung durchführen zu lassen. So bleiben die amtlichen Unterlagen aktuell.
Die zuständige Stelle überwacht die Einhaltung der Gebäudeeinmessungspflicht. Nach Fertigstellung Ihres Gebäudes werden Sie rechtzeitig informiert, damit Sie den notwendigen Vermessungsauftrag erteilen können.
Sie können hierfür eine Vermessungsstelle Ihrer Wahl oder die zuständige Stelle beauftragen.
Die zuständige Stelle überwacht die Einhaltung der Gebäudeeinmessungspflicht. Nach Fertigstellung Ihres Gebäudes werden Sie rechtzeitig informiert, damit Sie den notwendigen Vermessungsauftrag erteilen können.
Sie können hierfür eine Vermessungsstelle Ihrer Wahl oder die zuständige Stelle beauftragen.
Online-Dienst
Antrag auf Vermessung
Beschreibung
Mit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.
Online erledigen
- Antrag auf VermessungMit diesem Dienst sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, online zu den Themen Grenz- und Gebäudevermessungen mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kontakt aufzunehmen, um weitere Beratungen zu erhalten.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)
Ansprechpartner
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) - Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung (Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) - Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung)
Aktuelles
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) - Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung
Beschreibung
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) - Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-13 Uhr
Kontaktperson
Gebäudeeinmessungen
erforderliche Unterlagen
Keine.
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines bestehenden Gebäudes und planen bauliche Maßnahmen, die den Grundriss des Gebäudes verändern oder
- Sie bauen als Eigentümerin oder Eigentümer ein Gebäude.
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen
Rechtsbehelf
Keine.
Verfahrensablauf
- Nach Fertigstellung eines neuen Gebäudes oder einer wesentlichen Grundrissänderung prüft die zuständige Stelle, ob eine Einmesspflicht besteht.
- Sie werden schriftlich über die Einmesspflicht informiert und aufgefordert, eine Vermessung durchführen zu lassen.
- Sie beauftragen die Einmessung.
- Die beauftragte Vermessungsstelle nimmt durch ein geeignetes Verfahren die Einmessung vor und erstellt die entsprechenden Vermessungsunterlagen.
- Die Vermessungsunterlagen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet. Diese trägt die Daten in das Liegenschaftskataster ein.
- Sie tragen die Kosten für die Vermessung und die Übernahme ins Kataster.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgte Einmessung durch die Zusendung einer Liegenschaftskarte.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist von der Auftragsgröße abhängig.
Kosten
Informieren Sie sich telefonisch über die Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch LGV Gebäudeeinmessung am 18.03.2025
Stichwörter
Vermessungen des Bauwerks