Eheschließung Registrierung

    Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

    Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie Ihre Heirat in Deutschland registrieren lassen. Sie erhalten dann eine  deutsche Eheurkunde für die im Ausland geschlossenen Ehe.

    Beschreibung

    Ihre ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunde (Eheurkunde) aus dem Ausland wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt.
    Sie müssen Ihre Ehe nicht nachbeurkunden und in das deutsche Eheregister eintragen lassen.
    Wenn Sie Ihre Ehe nachträglich in das deutsche Eheregister eintragen lassen möchten, können Sie dies bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt beantragen.
    Das Standesamt kann Ihnen dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen.
    Sie benötigen dann künftig keine Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde.

    Online-Dienst

    Urkundenanforderung

    ID: S100002_S1000020040000000048

    Beschreibung

    Anforderung von Geburts-, Ehe- , Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden, sowie von beglaubigten Registerausdrucken

    Online erledigen

    • Urkundenanforderung
      Anforderung von Geburts-, Ehe- , Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden, sowie von beglaubigten Registerausdrucken

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Harburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    In den Dienststellen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Dies gilt sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für unsere Mitarbeitenden. Wir empfehlen aber weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Anderer.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.      

    Weitere Informationen


    Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    - nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    <strong>Vorkasse</strong>:&nbsp;Sie erhalten ein Infoblatt per Mail/Post mit allen erforderlichen Angaben f&uuml;r die &Uuml;berweisung. <strong>Rechnung</strong>: Nur f&uuml;r Gro&szlig;- und/oder Dauerkunden und Bestatter.

    Weitere Informationen

    Die Trauungen finden in den Trauzimmern des Harburger Rathauses, Harburger Rathausplatz 1, 21073 Hamburg statt. Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei (Fahrstuhlzugang befindet sich im Innenhof).

    Wegen der Rutschgefahr sollte das Streuen und Werfen von Reis, Blumen und Ähnlichem im Rathaus und auf der Außentreppe des Rathauses unterbleiben.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Sollten Sie den Onlinedienst zur Urkundenbestellung nicht nutzen können, bitten wir um Verwendung des Formulars "Urkundenbestellung" des Standesamt Wandsbek.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    bei schriftlicher Bestellung: Rechnung/Geb&uuml;hrenbescheid

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

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    Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch (Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräpelweg 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Mo, Fr 8-12, Di, Do 7.30-12, Mo, Di, Do nachmittags nur nach Vereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/30/111/112 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Ab dem 01.12.2024 hat das Standesamt Hamburg-Altona neue Öffnungszeiten:
    Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 - 12.Uhr.
    Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Fehlende Sprachbezeichnung

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Di 8-12, offene Sprechstunde, eine persönliche Antragsstellung ist möglich. Für Vorsprachen außerhalb dieser Zeit vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin!

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Barzahlung nur in Ausnahmef&auml;llen

    Weitere Informationen

    Achtung: Eheurkunden für das laufende Jahr!!!
    42804-2181, Raum S19
    42804-2475, Raum S19
    42804-5310, Raum S16

     

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Fehlende Sprachbezeichnung

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    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

    Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:
    • bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
      • die Geburtsurkunden
    • Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
      •  die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde     (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
      •  beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
      • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland:
      • Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen – zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    •  gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch das Hanseatische Oberlandesgerichts
    Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
    •  Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

    Voraussetzungen

    Sie können Ihre im Ausland geschlossene Ehe nur dann in das deutsche Eheregister eintragen lassen, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

     Sie können Ihre Eheschließung nachbeurkunden lassen,
    • als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger
    • als staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

    Antragsberechtigte sind Sie als
    •  Ehepartner oder Ehepartnerin
    •  wenn beide Ehepartner verstorben sind:
      •  deren Eltern oder
      •  deren Kinder.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 34 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__34.html

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe ab, so kann beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz1, ein Antrag auf Anweisung des Standesamtes gem. § 49 PStG gestellt werden.

    Verfahrensablauf

    Details zu den Bedingungen und den Unterlagen, die das Standesamt von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorher telefonisch.
    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.
    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Aufgrund der Auslastung der Standesämter müssen Sie mit mehreren Monaten Bearbeitungsdauer rechnen.

    Kosten

    • Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe und Eintrag ins  deutsche Eheregister: 153,00 EUR bis 519,00 EUR.
    • Aufnahme einer Ehenamensbestimmung: 35,50 EUR
    • Eheurkunde: 18,00 EUR, jede weitere: 8,00 EUR
    • Bescheinigung über die Namensführung: 18,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt. Das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Eheregister weiter.
    Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte eine Eheurkunde an.
    Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 16.05.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Abschrift aus dem Familienbuch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en