Genehmigung zum Fällen oder Zurückschneiden von Bäumen beantragen
Beschreibung
- fällen,
- stark zurückschneiden oder
- Eingriffe in das Wurzelwerk (Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen)
Online-Dienst
Baumfällgenehmigung
Beschreibung
Online erledigen
- BaumfällgenehmigungAlternativ zur schriftlichen Antragstellung können Sie diesen Onlinedienst nutzen. Hier finden Sie alles wichtigen Informationen und Vordrucke. Die integrierte Fallprüfung ermittelt, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Falls ja, können Sie im zweiten Schritt die eingegebenen Daten übernehmen, die erforderlichen Unterlagen hochladen und den Antrag online stellen.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün - Hoheitliche Aufgaben (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün - Hoheitliche Aufgaben)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün - Hoheitliche Aufgaben
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Kontaktperson
MR3 Stadtgrün
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-6052
Fax: +49 40 4279-04234
E-Mail: MR@hamburg-nord.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Bergedorf-Naturschutz (Bezirksamt Bergedorf-Naturschutz)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf-Naturschutz
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach tel. Vereinbarung
Kontaktperson
BA Bergedorf - Baumschutz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-4342
Fax: +49 40 427 90-6012
E-Mail: umwelt@bergedorf.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
Bezirksamt Altona - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Verwaltungspool (Bezirksamt Altona - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Verwaltungspool)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Verwaltungspool
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-14, Do 8-16 Uhr. Bauberatung und Akteneinsicht nach vorheriger Terminvergabe (vor Ort oder digital). Bitte beachten Sie ggf. abweichende Öffnungszeiten.
Kontaktperson
A-WBZ-4 WBZ-A
Internet
Bezirksamt Harburg - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Naturschutz (Bezirksamt Harburg - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Naturschutz)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Naturschutz
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di, Do 9-16 Uhr nur mit Termin, Mo, Mi und Fr geschlossen
Kontaktperson
4059 WBZ4
Internet
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR53 - Naturschutz (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR53 - Naturschutz)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR53 - Naturschutz
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Management des öffentlichen Raumes Mitte
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-3255
Fax: +49 40 4279-08125
E-Mail: MR@hamburg-mitte.hamburg.de
Internet
Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Naturschutz (Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Naturschutz)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Naturschutz
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
W-WBZ40 Baumschutz Auf HS geroutet
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-3116
Fax: +49 40 427 90-5857
E-Mail: naturschutz@wandsbek.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Zur Abwehr akuter Gefahren, z.B. bei schweren Sturmschäden, kann die Gefahr am Baum bzw. der Gefahrenzustand sofort beseitigt werden. Die Gefahrensituation ist mit Hilfe von Fotos eindeutig nachweisbar zu dokumentieren und dem Servicezentrum Naturschutz anzuzeigen.
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Naturschutz (Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Naturschutz)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Naturschutz
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Do 8.30-10.30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontaktperson
E - Baumschutz Vanselow
Internet
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Naturschutz (Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Naturschutz)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Naturschutz
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 8-10 Uhr und nach Vereinbarung
Kontaktperson
E - Baumschutz NN
Internet
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Naturschutz (Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Naturschutz)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Naturschutz
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Fr 8-10 Uhr und nach Vereinbarung
Kontaktperson
E - Baumschutz Bohling
Internet
erforderliche Unterlagen
- Fotos (Fotos sollten nach Möglichkeit immer eingereicht werden. Nur so kann der tatsächliche Zustand der Gehölze ohne einen gebührenpflichtigen Außentermin in Augenschein genommen werden. Reichen die Fotos nicht aus, so wird ein Außentermin angesetzt)
- Gegebenenfalls: Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin
- Bei Bauvorhaben: Gehölzbestandsplan (Aus den Unterlagen, die auch als Anlage zum Bescheid dienen, muss hinreichend genau ersichtlich sein, an welchen Gehölzen welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Bei allen sonstigen Anträgen reichen Unterlagen aus, die die Anforderungen an eine hinreichende Bestimmtheit erfüllen.)
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks auf dem sich der Baum befindet, oder Bevollmächtigter beziehungsweise Bevollmächtigte für die Maßnahme
- Es liegt ein besonderer Grund für das Fällen des Baumes vor
- der Baum ist stark geschädigt, absterbend oder tot, droht umzustürzen oder zu brechen
- der Baum behindert ein zulässiges Bauvorhaben
- der Baum beeinträchtigt in unzumutbarer Weise die Wohnnutzung
- Es liegt ein besonderer Grund für das Entfernen oder Kürzen von Ästen und Zweigen vor:
- sie sind bruchgefährdet,
- sie schlagen direkt auf ein Dach oder eine Hauswand an
- sie behindern das Betreten oder Befahren eines Grundstückes wesentlich
- sie wachsen in den vorgeschriebenen Freiraum der Straße
- sie verschatten oder verdecken Straßenbeleuchtungen oder Ampeln
- es handelt sich um einen baumerhaltenden Pflegeschnitt
Rechtsgrundlage(n)
www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__29.html
§ 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html
§ 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html
§ 5 Baumschutzverordnung (BaumSchVO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BaumSchVHA2023pP5
§ 6 Baumschutzverordnung (BaumSchVO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BaumSchVHA2023pP6
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, ermittelt die integrierte Fallprüfung vorab, ob eine Genehmigung in Ihrem Fall erforderlich ist und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen und Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit einem schriftlichen Bescheid mit.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Sie zahlen die Gebühren.
Fristen
Die Genehmigung wird in der Regel für einen Zeitraum von 3 Jahren ausgesprochen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr ab 25 EUR bis 2000 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Geschützt sind
- Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm oder mehr,
- Baumgruppen oder -reihen von mindestens 3 Bäumen, wobei einer der Bäume einen Stammumfang von mindestens 50 cm aufweist
- mehrstämmige Bäumen, von denen wenigstens ein Stamm 50 cm Stammumfang hat
- Hecken mit einer Mindesthöhe von 80 cm
In ausgewiesenen Landschafts- und Naturschutzgebieten sind in der Regel alle Gehölze geschützt. Eine Fällung bedarf immer einer Genehmigung.
Zur Abwehr akuter Gefahren darf ein Baum sofort gefällt beziehungsweise die Gefahr beseitigt werden. Sie müssen die Gefahrensituation beziehungsweise deren Beseitigung zum Beispiel mit Hilfe von Fotos dokumentieren. Anschließend müssen Sie die erfolgte Beseitigung der zuständigen Stelle anzeigen.
Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres ist es verboten, Gehölze zu beseitigen oder auf den Stock zu setzen. Es bestehen jedoch Ausnahmen, die Maßnahmen auch außerhalb des Zeitraumes rechtfertigen können.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Dezernat 4 Leitung (Bergedorf) am 08.03.2024
Stichwörter
Fällung von Bäumen auf privatem Grund