Ausbildungsförderung

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG

    Als Schülerin/ Schüler bzw. Studentin/ Student können Sie eine finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Als Schülerin/ Schüler bzw. Studentin/ Student können Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wenn Ihre Ausbildung förderungsfähig ist und wenn Ihnen die für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

    Ziel der Ausbildungsförderung:
    Ziel ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation die Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

    Prüfung durch das Amt für Ausbildungsförderung:
    Nachdem Sie einen BAföG-Antrag gestellt haben, prüft das zuständige Amt für Ausbildungsförderung, ob die angestrebte Ausbildung gefördert werden kann. Häufig ist es sinnvoll, wenn Sie sich vor der Antragstellung beim Amt für Ausbildungsförderung beraten lassen.

    Berechnung der individuellen Förderung:
    Bei der Berechnung Ihrer individuellen Förderung wird von Pauschalen für den monatlichen Bedarf ausgegangen. Die Höhe Ihres Förderungsbetrages hängt davon ab, ob Sie eine schulische Ausbildung absolvieren oder studieren sowie von Ihrem Wohn- und Ausbildungsort. Auf den Bedarf werden sowohl Ihr eigenes Einkommen und Vermögen als auch das Einkommen Ihrer Eltern angerechnet. Wenn Sie verheiratet sind, wird das Einkommen Ihres Ehegatten angerechnet. Dies gilt auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Lebt mindestens ein eigenes Kind unter vierzehn Jahren in Ihrem Haushalt, können Sie zusätzlich zu den für Sie berechneten Leistungen nach dem BAföG für jedes Kind einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.
    In Ausnahmefällen erhalten Sie die Ausbildungsförderung auch unabhängig vom Einkommen Ihrer Eltern.

    Online-Dienst

    BAföG Digital

    ID: S100002_S1000020040000000081

    Beschreibung


    Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.

    Online erledigen

    • BAföG Digital

      Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Spezifische Sozialleistungen - Schüler BAföG (Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Spezifische Sozialleistungen - Schüler BAföG)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Spezifische Sozialleistungen - Schüler BAföG

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Spezifische Sozialleistungen - Schüler BAföG

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Voraussetzungen

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. 3 BAföG) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden.

    Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter: https://www.bafög.de/

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG)
    www.gesetze-im-internet.de/baf_g/index.html

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben, entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

    Der Antrag kann auch formlos erfolgen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.

    Fristen

    Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.

    Beachten Sie bitte, dass eine gültige Antragstellung erst vorliegt, wenn der Antrag unterschrieben dem Amt für Ausbildungsförderung vorliegt.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Schülerinnen und Schüler:
    Für die Schülerförderung nach dem BAföG im Inland sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

    Für Studierende:
    Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird.

    Für eine Ausbildung im Ausland:
    Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind, je nach Zielland, unterschiedliche, zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler:innen.

    Auf der Internetseite https://www.bafög.de/ können Sie nach dem für Ihre Förderung zuständigen Amt für Ausbildungsförderung suchen.

    Auf der Internetseite finden Sie neben dem Gesetzestext die Antragsformulare, Informationen zur elektronischen Antragsstellung, die Ausbildungsstättenverzeichnisse der Länder für förderfähige Ausbildungen, ein bundesweites Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung sowie beispielhafte BAföG-Berechnungen.

    Zusätzlich kann Ihnen die BAföG-Hotline unter der Telefonnummer 0800-223 63 41 helfen. Sie ist von montags bis freitags, 8 bis 20 Uhr kostenfrei erreichbar.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.04.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Schüler-BAföG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en