Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Beschreibung
Ziel der Ausbildungsförderung:
Ziel ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation die Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Prüfung durch das Amt für Ausbildungsförderung:
Nachdem Sie einen BAföG-Antrag gestellt haben, prüft das zuständige Amt für Ausbildungsförderung, ob die angestrebte Ausbildung gefördert werden kann. Häufig ist es sinnvoll, wenn Sie sich vor der Antragstellung beim Amt für Ausbildungsförderung beraten lassen.
Berechnung der individuellen Förderung:
Bei der Berechnung Ihrer individuellen Förderung wird von Pauschalen für den monatlichen Bedarf ausgegangen. Die Höhe Ihres Förderungsbetrages hängt davon ab, ob Sie eine schulische Ausbildung absolvieren oder studieren sowie von Ihrem Wohn- und Ausbildungsort. Auf den Bedarf werden sowohl Ihr eigenes Einkommen und Vermögen als auch das Einkommen Ihrer Eltern angerechnet. Wenn Sie verheiratet sind, wird das Einkommen Ihres Ehegatten angerechnet. Dies gilt auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Lebt mindestens ein eigenes Kind unter vierzehn Jahren in Ihrem Haushalt, können Sie zusätzlich zu den für Sie berechneten Leistungen nach dem BAföG für jedes Kind einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.
In Ausnahmefällen erhalten Sie die Ausbildungsförderung auch unabhängig vom Einkommen Ihrer Eltern.
Online-Dienst
BAföG Digital
Beschreibung
Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.
Online erledigen
- BAföG Digital
Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Spezifische Sozialleistungen - Schüler BAföG (Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Spezifische Sozialleistungen - Schüler BAföG)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Spezifische Sozialleistungen - Schüler BAföG
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
49 40 428 54-3113
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: KHAE - MOG
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-3113
Fax: +49 40 4279-08033
E-Mail: BAfoeg@hamburg-mitte.hamburg.de
49 40 428 54-4611
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: RAM - ROP
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-4611
Fax: +49 40 4279-08033
E-Mail: BAfoeg@hamburg-mitte.hamburg.de
49 40 428 54-4617
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: DEM - GUE
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-4617
Fax: +49 40 4279-08033
E-Mail: BAfoeg@hamburg-mitte.hamburg.de
49 40 428 54-4929
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: MOH - RAL
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-4929
Fax: +49 40 4279-08033
E-Mail: BAfoeg@hamburg-mitte.hamburg.de
49 40 428 54-3495
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: GUF - KHAD
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-3495
Fax: +49 40 4279-08033
E-Mail: BAfoeg@hamburg-mitte.hamburg.de
49 40 428 54-5268
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: T - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-5268
Fax: +49 40 4279-08033
E-Mail: BAfoeg@hamburg-mitte.hamburg.de
49 40 428 54-4583
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: ALP - AZH
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-4583
Fax: +49 40 4273-13968
49 40 428 54-4837
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: AZI - DEL
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-4837
Fax: +49 40 4279-08033
E-Mail: BAfoeg@hamburg-mitte.hamburg.de
49 40 428 54-3904
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: ROQ - SZ
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-3904
Fax: +49 40 4279-08033
E-Mail: BAfoeg@hamburg-mitte.hamburg.de
49 40 428 54-4606
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A - ALO
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-4606
Fax: +49 40 4279-08033
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter: https://www.bafög.de/
Rechtsgrundlage(n)
www.gesetze-im-internet.de/baf_g/index.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Antrag kann auch formlos erfolgen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.
Fristen
Beachten Sie bitte, dass eine gültige Antragstellung erst vorliegt, wenn der Antrag unterschrieben dem Amt für Ausbildungsförderung vorliegt.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Schülerförderung nach dem BAföG im Inland sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Für Studierende:
Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird.
Für eine Ausbildung im Ausland:
Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind, je nach Zielland, unterschiedliche, zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler:innen.
Auf der Internetseite https://www.bafög.de/ können Sie nach dem für Ihre Förderung zuständigen Amt für Ausbildungsförderung suchen.
Auf der Internetseite finden Sie neben dem Gesetzestext die Antragsformulare, Informationen zur elektronischen Antragsstellung, die Ausbildungsstättenverzeichnisse der Länder für förderfähige Ausbildungen, ein bundesweites Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung sowie beispielhafte BAföG-Berechnungen.
Zusätzlich kann Ihnen die BAföG-Hotline unter der Telefonnummer 0800-223 63 41 helfen. Sie ist von montags bis freitags, 8 bis 20 Uhr kostenfrei erreichbar.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.04.2021
Stichwörter
Schüler-BAföG